Warum sind die Polizisten nach Anruf nicht erschienen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weil die Polizei die jeweils anstehenden Einsätze nicht nach zeitlichem Eingang plant sondern nach Dringlichkeit.

Und da rangiert eine Ruhestörung irgendwo im Bereich eines im Volksmund so bezeichneten Strafzettels.

Das eine Ruhestörung für Dich natürlich extremst nervig ist, scheint klar, möchte ich Dir auch gar nicht absprechen. Im globalen Gefüge jedoch, so leid es mir tut, ist das jetzt nicht sonderlich weltbewegend, da passieren ganz andere Sachen.

Jeder Unfall, jede Streitigkeit, jeder Betrunkene, jede Straftat sicherlich, jede Schlägerei geht vor und wird zunächst angefahren.

Sollten diese Dinge alle abgearbeitet sein, kommt man auch zu einer Ruhestörung.

Zudem sitzen die da nicht zu Dutzenden rum und warten, bis jemand anruft, auch wenn die 2 Minuten weg sind, das sind ein paar Hanselen, die je nach Vorkommnissen von einem zum anderen Ding hecheln.

Es gibt Nächte, da kommen die nichtmal mehr zu einem aufgebrochenen Auto, weil halt nicht genug da sind und schwerere Sachen vorkommen.

Auch wenn man Dir gesagt hat, dass man noch kurz brauchen würde und dann komme, wenn kurz nach Dir was schwerwiegenderes reingekommen ist, hat man Deinen Einsatz abgesagt und ist erstmal zu dem Ding gefahren.

Vielleicht ist ein Notfall dazwischen gekommen. Darf aber eigentlich nicht passieren dass sie dann gar nicht kommen.

Ruf das Ordnungsamt an. Kleinigkeiten belasten die Polizei.

Wahrscheinlich wollten dich die Beamten nicht nochmal unnötig aufwecken. Sie haben wahrscheinlich die Verursacher des Lärms vor dem Haus angetroffen und den Sachverhalt geklärt (Platzverweis ausgesprochen o.ä.) und sind dann abgerückt. So geht's nämlich auch.

Entweder nicht genug Personal oder es gab Einsätze mit höherer Priorität.

Am besten an oberer Stelle beschweren.

Jep hätte ich ach so gemacht. die  Polizei ist verpflichtet Darauf zu reagieren (ob früher oder später).

@PcGenie

Ordnungswidrigkeiten unterliegen keinem Verfolgungszwang. Die Polizei kann/sollte die Ruhestörung bekämpfen, begeht aber keinen Verstoß, wenn dieses unterbleibt.