Erbe Hälfte Haus - Schlüssel wird verlangt?

12 Antworten

sein Rechtsanwalt verlangt nun

Auf so ein Verlangen würde ich gar nicht reagieren! Auf was beruht denn dieses "Verlangen"?

Die Hälfte des Hauses gehört dir und dir kann der Zugang nicht verwehrt werden, nur weil der gierige Onkel das anders sieht...

dann sind alle Erben auch (Mit)Eigentümer der Immobilie geworden durch den Erbfall. Damit bestehen auch Eigentumsrechte nach § 903 BGB iVm. Art 14 Grundgesetz, so dass die Erben einen Anspruch auf Zutritt zur Immobilie haben.

Was deine Mutter allerdings nicht machen darf: Irgendwas im Haus entwenden oder veräußern. Es sei denn, es wurde explizit ihr vererbt.

Es besteht hier eine Erbengemeinschaft, deren Auseinandersetzung nach den §§ 2032 ff. BGB, insbesondere § 2038 Abs. 1 BGB, gemeinschaftlich zu erfolgen hat.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Schluessel-an-Miterben-aushaendigen--f291339.html

Dem Anwalt dürfte das klar sein. Aber der wird bezahlt um auch die unsinnigsten Forderungen rauszuhauen.

Wenn sich Erben uneinig sind, dann landet es leider oft vor Gericht. Deiner Mutter ist also anzuraten sich einen sehr guten Fachanwalt zu suchen.

Anders gelagert könnte der Fall sein, wenn der Onkel regulärer Mieter des ganzen Hauses ist. Dann steht ihr kein Schlüssel mehr zu - aber vielleicht eine nette Mieterhöhung ;-). Aber da er in München wohnt, dürfte das wohl nicht der Fall sein.

https://www.anwalt.org/erbengemeinschaft-haus/

Danke für Deine Antwort, ist genau meine Rede! Meine Mutter hat NIE etwas entwendet....im Gegenteil, mein Onkel hat den Teil meiner Mutter durchgewühlt und bereits Sachen ausgeräumt, was wir natürlich nicht beweisen können!

Mein Onkel ist definitiv kein regulärer Mieter!!!

@turtlemania2010

Dann würde ich höchstens den Anwalt fragen, auf welcher Rechtsgrundlage denn sein Mandant den Schlüssel fordert. Und er möge seinen Mandanten bei Gelegenheit die rechtlichen Grundlagen erklären in Bezug auf §2032 BGB. Nur so für alle Fälle...

Ist ein Haus nicht parifiziert und gehört es 2 Menschen, und es gibt nur eine Haustür: ja er muss einen Schlüssel bekommen, nachmachen ist notwendig. Warum ist es so schwierig?

Er und meine Mutter haben einen Schlüssel!

Wenn das z.B. ein Einfamilienhaus ist, so hat nur der Anspruch auf den Schlüssel, der rechtmässig dort wohnt. Unter welchen Umständen auch immer.

Ein normaler Vermieter kann sich ja schliesslich auch keinen Schlüssel zurückbehalten, um gff. mal nachzuschauen wenn er gerade Lust hat. Wo kämen wir da hin. Von mir bekäme so einer sofort eine Strafanzeige!

Wie gesagt, es ist keiner Mieter, nur Eigentümer...es haben auch beide einen Schlüssel, sowohl mein Onkel als auch meine Mutter

Schon allein dafür würde ich den enterben, und die meine Hälfte des Hauses an einen Spekulanten verkaufen.

Meine Mutter ist alleinige Erbin der Haushälfte und hat Vorkaufsrecht ;-)

Notariell festgelegt!!

@turtlemania2010

Ja aber wenn (d)einem Bruder die andere Hälfte gehört, würde ich dafür sorgen dass er für die Unverschämtheit keinen Stein von der Hälfte bekommt aus der er mich raus ekeln will

@turtlemania2010

Und wer wohnt in dem Haus? Ist das ein Haus - oder ein Doppelhaus?

@FataMorgana2010

Nein, kein Doppelhaus....

@turtlemania2010

was heist Vorkaufsrecht? mach dir mal da Gedanken; ist Sie nicht gewillt den regulären Kaufpreis zu zahlen, ist das Vorkaufsrecht futsch

Wen enterben?

@RobertLiebling

Den Bruder der ja auch irgendwann was von der besagten Haushelfte der Mutter erben will.

@JayCeD

Die Mutter hat mindestens einen Abkömmling, daher ist der Bruder erbtechnisch sowieso außen vor.

Ist denn deine Mutter schon ins Grundbuch eingetragen? Was ist mit den Sachen? Hat dein Onkel für das gesamte Haus ein Wohnrecht?

Die Tatsache, dass deiner Mutter ein Teil des Hauses gehört, bedeutet noch nicht, dass sie auf jeden Fall einen Schlüssel haben muss.

Mal ein ähnlicher Fall: Wenn ein Vermieter eine Wohnung vermietet, dann muss er alle Schlüssel an den Mieter aushändigen, er darf nicht "für alle Fälle" und "ist ja schließlich meine Wohnung" einen Schlüssel zurückhalten, wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist.

Da das aber alles nach einer längeren Auseinandersetzung klingt, sollte sich deine Mutter auch beraten lassen, von einem Rechtsanwalt.

Ja, meine Mutter ist im Grundbuch eingetragen und notariell ist eigentlich alles geklärt!! Mein Onkel ist nur ab und zu in dem Haus und hat seinen Wohnsitz in München. Er ist halt mit dem Erbe absolut nicht einverstanden und versucht alles meiner Mutter das Erbe streitig zu machen!!

@turtlemania2010

Dann sollte deine Mutter sich zur Verteidigung ihrer Ansprüche ebenfalls einen Rechtsanwalt nehmen.

Wie wird denn begründet, dass deine Mutter die Schlüssel herausgeben muss?