Haus überschreibung an ein Geschwisterteil

6 Antworten

deine eltern müssen dich da nicht beteiligen. noch ist es eine schenkung und schenkungen dürfen deine eltern machen wie sie wollen.

wenn diese dann länger als 10 jahre zurückliegt, wenn ein elternteil stirbt, interessiert diese auch nicht, in bezug auf die erbschaftssteuer und erbe.

das erbe ist das was, der verstorbene am sterbetag besitzt und soweit es noch nicht.

Gibt es denn die möhlichkeit, dass ein Anwalt in erfahrung bringt, ob meine Eltern das Haus wirklich verschenkt haben, ohne das die das mitbekommen??

Prinzipiell können Deine Eltern mit dem Haus machen was sie wollen und auch Deiner SChwester schenken. Praktisch ist das kein Erbe sondern Schenkung, die du, sofern Deine Eltern binnen der kommenden 10Jahre versterben anfechten kannst. Sollten Sie bis dahin noch Leben hast Du schlechte Karten. AN Deiner Stelle würde ich einen Notar aufsuchen, der die ganze Sache beleuchtet ob es eine Schenkung, oder Erbschaft ist. AM Erbe bist Du selbstverständlich, zumindest mit dem Pflichtteil zu beteiligen. Seine Kinder enterben ist ohne triftige Gründe nicht möglich!

Du kannst dagegen erstmal nicht machen. Wenn dein Vater stirbt bekommst du aber einen Pflichtteil und dazu zählen auch Dinge die er in den letzten 10 Jahren verschenkt oder überschrieben hat.

Ja, das ist korrekt , da man zu Lebzeiten im Grunde über sein Hab und Gut selbst bestimmen kann , hast Du da kein Anrecht drauf ! Ist eine Schenkung , die alle 10 Jahre bis zu einer bestimmten Summe Steuerfrei ist !

nein, da deine eltern beide noch leben ist das kein erbe sondern eine schenkung....das heisst, das haus gehört deiner schwester....stirbt ein elternteil kannst du von den dingen, die demjenigen gehört haben deinen pflichtteil bekommen, genauso wie deine schwester auch noch ein recht auf das erbe hat. ich habe auch das haus vorher überschrieben bekommen und meine eltern haben nur ein eingetragens wohnrecht auf lebenszeit....die wohnen dort wie immer aber mir gehört es und da kommt meine schwester auch nicht dran

meines Wissens nach erhöht sich der Pflichtteil Anspruch, durch Schenkungen in den letzten Jahren

@Cassadan

ja aber nur wenn deine eltern jetzt bald versterben, denn nach 10 jahren ist das nicht mehr so....und stirbt nur ein elternteil erbt ja erst deine mutter bzw vater und dann erst ihr mit dem pflichtanteil

@sunnyhyde

nur bei einen berlinertestament erbt der Ehepartner alles. bei keinen testament nur die Helfte, und die beiden kinder die andere Helfte. wenn eins der kinder "enterbt wurde" erbt das kind die Helfte dessen was ihm zusteht, also 1/8. sollte aber das andere kind schon ein haus bekommen haben erhöht sich der Anspruch wieder, auf wie viel weiß ich nicht.