Erbe bei Grundsicherung?

4 Antworten

Wie hier schon geschrieben: Selbstverständlich muss Deine Schwester den Vermögenszuwachs dem Amt melden. Bei Unterlassen droht ihr ein Strafverfahren mit Verurteilung.

Du hast hier ja verschiedene Hinweise bekommen. Um genaues zu wissen, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Also Immobilien (selbst genutzt oder zur Altersnutzung) wird bis 140 m² oder einem Wert bis 200.000 Euro (im ländlichen Raum) wird nicht angerechnet.

Kann man auch hier nach lesesn: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Und es stimmt auch, da ich selbst mit Eigentum (Reihe, 136 m²) und Hartz 4 Bezug im Bekanntenkreis habe und auch da wird es nicht als "Vermögen" angerechnet. Im Gegenteil. Das Amt bezahlt (fast) alle diesbezüglichen Kosten, bis auf den Tilgungsanteil der Hypothek (aber die Zinsen). Der Tilgungsanteil ist (wie es der Fallbearbeiter nannte) Hobby. ;-)

Ja das muss sie,das Amt kann sie sogar auffordern das Haus zu verkaufen um dann mit dem Erlös ihren Unterhalt zu bestreiten.Es ist sogar möglich das sie mit einem Teil die Grundsicherung zurückzahlen muss das SGB2 sieht das vor.

HansXDampf  22.10.2012, 19:51

Das ist aber sehr allgemein gesagt, obwohl es nur in den wenigsten Fällen zu trifft. Nur wenn der wert des Hauses "unverhältnismäßig" ist, kann dieser Fall eintreten.

Schau mal hier nach: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Selbstverständlich muß sie das mitteilen. Schließlich ist ein Haus ein Vermögenswert, der bei staatlichen Leistungen berücksichtigt werden muß.