Steuererklärung Vermietung und Verpachtung?

2 Antworten

Du versteuerst auch die Mieteinnahmen oder?

Grds bei Nießbrauch hast du alle Nutzen wie alle Lasten.

Somit auch Werbungskosten wenn diese im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

Einspruch einlegen ist möglich.

Ja ich versteuere die Mieteinnahmen auch weiter

@Schanoon15

werden Alle Werbungskosten gestrichen oder nur bestimmt. Bei Nießbrauch gibt es ein paar Einschränkungen nämlich

@Schanoon15

Interessant wäre auch was im Nießbrauchsvertrag steht, da es bei Schuldzinsen private Lasten handelt und die vor der Bestellung rausgenommen wurden

§1047 BGB

Versicherungen sind auch nur Teilabzug fähig §1045 BGB

die AfA steht gem §1050 BGB dem Eigentümer zu

@Schanoon15

Welche Mieteinnahmen denn?

Bei Nießbrauch fallen keine an.

@schleudermaxe

wenn Du Geld vom Mieter erhältst hast du Einnahmen! Was für ein dummer Kommentar

@Slothd3mon

BFH, Fragen? Vielleicht nur verkehrt eingetragen.

Vom Schenker aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder gesetzlicher Vorgaben zu zahlende Schuldzinsen mindern also den Jahreswert des ihm zustehenden Nießbrauchsrechts. Der schenkungsteuerliche Wert für den Beschenkten erhöht sich entsprechend.

@schleudermaxe

Das ist doch unerheblich der FS kassiert Geld somit liegen Einnahmen vor.

du musst Schenkungssteuer und Ertragssteuerliche auseinander halten

@Slothd3mon

Wenn es so einfach wäre, gäbe es die Streichungen vom FA nicht.

Wird ja wohl kein bundesweiter Einzelfall sein.

Zudem teilen die eine Quelle mit, die uns leider nicht genannt wird.

Keine Mieteinnahmen, keine Absetzmöglichkeit, war schon immer so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Miete von den Mietern vllt?!?

@Slothd3mon

Bei uns nutzen die Nehmer selber, laut Frage kann ich keine Mieter entdecken.

@schleudermaxe

Lt Kommentaren Dr fS erhält er Mieteinnahmen