Wem gehört beim erben eines hauses das hausinventar?

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solang nicht anders festgelegt sollte wohl der inhalt mit in seinen besitz über gehen und damit sollte auch kein problem sein nen neues schloss ein zu bauen.
aber das riecht mir nach erbstreitikeiten da solltet ihr am besten mal nen anwalt fragen.

Wenn nicht`s anderes vermerkt ist, gehört ihm alles und er kann auch ein neues Schloss einbeuen.

Das Inventar gehört allen (gesetzlichen) Erben gleichermaßen, sofern im Testament nichts anderes verfügt ist. Es gehört ja nicht zum Haus.

Ein neues Schloß einbauen kann man auf jeden Fall.

Wenn nicht anderes im Testament steht gehöhrt alles auch das Inventar dem Erben und er kann auch das Schloß auswechsln denn er ist ja Eigentümer.

Das Inventar gehört allen Erben. Das Hauserbe bezieht sich nur auf das Grundstück mit den Bauten.