Warum Grunderwerbsteuer für Mobilheim auf Pachtland?

2 Antworten

Am besten Grundsteuer und KFZ-Steuer......

Das Finanzamt hat das Mobilheim als Gebäude auf fremdem Grund- und Boden angesehen und damit als Grundstück (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz). Wenn das Mobilheim noch fahrbereit ist und nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden, habe ich dagegen Bedenken.

also Grundsteuer ist schon OK, aber da du ein Mobilheim drauf zu stehen hast, hoffentlich nicht fest oder Verkleidet hast, dann brauchst du keine Grunderwerbssteuer zahlen und wenn die meinen stimmt nicht, denn geht es nur über einen RA. du wirst ja kein Verkaufsstand daraus gemacht haben.