Steuerliche Behandlung von ganzjähriger Wohnwagenvermietung auf Dauercampingplatz?

2 Antworten

Erfahrungen habe ich nicht und online finde ich, genau wie Du auch nichts. Der Fall ist wohl nicht so häufig.

Gefühlt würde ich sagen, dass es sich eindeutig nicht um eine "bewegliche Sache" handelt. Ggf. würde ich sogar den Wagen aufbocken und die Räder abmontieren, falls das einigermaßen problemlos möglich ist.

Allerdings verstehe ich nicht, wieso das so wichtig sein sollte. Schließlich könntet ihr doch auch einen normalen Wohnwagen vermieten, mit dem der Mieter durch die Gegend fährt und trotzdem entsprechende Kosten geltend machen. Die Frage ist doch nicht, ob beweglich oder nicht beweglich, die Frage ist, ob es sich um gewerbliche Einnahmen handelt.

Vielleicht liegt da das Problem? Habt ihr überhaupt schon ein Gewerbe angemeldet?

Wer ein Gewerbe eröffnen will, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein

Andernfalls droht sogar ein Bußgeld.

https://www.immobilienscout24.de/gewerbe/lexikon/gewerbeschein.html

http://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-kosten

Falls nicht, meldet schnellstens ein Gewerbe an, Gewerbeschein bei der Stadt holen, das kostet nicht viel und schon meldet sich das Finanzamt bald bei Euch und fragt nach den Einnahmen.

Reicht das alles nicht: Dann doch Steuerberater.

Viel Erfolg!

Mein Tipp: Steuerberater

Computermann  13.04.2018, 17:24

ich sage nur Beratung eines Steuerberaters ! alles andere sagt nur die Glaskugel (leider ist diese zur Überholung in Transsilvanien)