Buchungsmitteilung?

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Die Grunderwerbsteuer ist immer zu buchen. Daher wird Dir kein Prüfer einen solchen Geschäftsvorfall vorlegen. Es kann höchstens mal passieren, dass in einer Aufgabe steht: Die Grunderwerbsteuer ist nicht zu berücksichtigen. Dann wäre für die Prüfung auch nichts zu buchen. Wie gesagt: In der Realität ist das ganz selten. Es gibt wenige Vorfälle, in denen der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks in der Grunderwerbsteuer steuerfrei ist.

Ausnahmen bilden unter Umständen Verkäufe innerhalb der Familie. Wie die Auszahlung weichender Erben. Ein Familienmitglied bekommt das Haus der Eltern vererbt. Dafür wären Ausgleichszahlungen z.B. an Geschwister fällig. Da fällt keine Grunderwerbsteuer an.

Ein anderes Beispiel ist, wenn für den Verkauf-Vorgang zur Umsatzsteuer optiert wurde. Immobiliengeschäfte sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Wenn man darauf verzichtet bezahlt man USt aber keine GrdErwSt.

Beamtendeutsch. rufe die an. Schenken werden sie nichts.

Squizy 
Fragesteller
 15.10.2014, 17:45

Was?!