Finanzamt - Steuererklärung?

6 Antworten

Hi... hatte mal was ähnliches. Meine Schwester arbeitete bei einer Firma 6 x die Woche. Bei der Steuererklärung habe ich mal nett 260 Tage geschätzt (Entfernungspauschale). Bescheid kam.... das FA berücksichtigte lediglich 220 Tage mit der Begründung, das eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erforderlich ist, damit erkennbar wird, das auch tatsächlich an 6 Tagen / Woche die Arbeitsstelle aufgesucht wurde.

Wie in deinem Fall, war der Arbeitgeber nicht bereit eine Bescheinigung auszustellen.

Daraufhin habe ich eine eigene Bescheinigung für meine Schwester erstellt, detailliert (und extra für Blö*de) + leere Zeilen für Beanstandungen / Anmerkungen, sodass der Arbeitgeber nur noch Stempel und Unterschrift draufsetzen brauchte.

Dazu war der Arbeitgeber bereit... die Bescheinigung schickte ich dem FA nach und konnte (da Taggenau) 267 Tage geltend machen ;)

Vielleicht klappt es bei dir auch... ich schätze mal, es ist nur Faulheit des Arbeitgebers, eine solche Bescheinigung zu erstellen.

Alles klar, danke dir. Ich werde veruchen auch alles im Detail runterzuschreiben. Ich hoffe dass dann mein Arbeitgeber oder das Finanzamt endlich einlenkt.

LG

Das Finanzamt kennt keine Berufe an oder ab, das Finanzamt kümmert sich um die Besteuerung des Einkommens.

Die acht Stunden sind maßgeblich für die Gewährung des Verpflegungsmehraufwandes.

Steuermindernde Tatsachen sind vom Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen oder zu belegen, wenn der Steuerpflichtige das nicht kann, ist es sein Pech.

Handwerker führen den Nachweis regelmäßig in dem sie einen Kalender vorlegen, in welchem sie ihre Abwesenheitszeit erfassen.

Der Fehler liegt an der mangelnden Vorbereitung. Zukünftig eine Excel Tabelle anlegen und jeden Tag die Arbeitszeit eintragen.

Vertrauensarbeitszeit? Wieviel Arbeitszeit rechnest du den ab? Was steht im Vertrag?

mind 8 Stunden täglich und die Jahresarbeitstage abzüglich meiner Urlaubstage. Müsste doch so richtig sein oder?

@wais16

Dann soll dein AG das auch bestätigen. 

Dann lass dir das doch von deinen AG Bescheinigen und reich es ein. Viel mehr kannst du eh nicht machen. Mal sehen wie das FA reagiert

Die erste Bescheinigung habe ich eingereicht, das reicht den Leuten vom FA angeblich nicht, die pochen auf die 8 Stunden die erwähnt werden müssen. Und diese will mir mein AG nicht geben, da O-Ton: "ich steh doch nicht die ganze zeit neben dir und weiss was du machst"

@wais16

Er soll ja nicht neben dir stehen sondern nur bescheinigen das du die 8 Stunden machst. Und das kann er. Er weiss was du tust und welchen Aufwand man da gewöhnlich reinstecken muss. Wenn er das nicht weiss weiss er auch nicht ob der dich evt. zu gut bezahlt. 

Bei den Reisekosten ist es so, dass Du nachweispflichtig bist, weil Du die Steuersenkung haben möchtest. Du kannst dem Finanzamt glaubhaft machen in dem DU "Nachweise/Beweise" lieferst.

Das kann dadurch passieren, dass du einen Tätigkeitsnachweis einreichst, auf dem deine täglichen Kundenbesuche stehen. Eventuell musst du dies bei deinem Arbeitgeber vorlegen. Dort sollten die Kunden vermerkt sein. je nach dem wo der Kunde sitzt. Aufgrund der Entfernung zum Wohnort wird es dann (evtl.) klar, dass du mindestens 8 Std. unterwegs warst. I.d.R. sollte ein repräsentativer Zeitraum ausreichend sein (3-6 Monate).

Ein Terminkalender kann oft Wunder wirken. Hat doch heute jeder. Ob auf Papier oder elektronisch.

Auch kannst du deine gefahrenen KM mit dem Auto nachweisen. Das kann auch ein Indiz für die Auswärtstätigkeit sein.

Es gibt viele Möglichkeiten. Papier ist außerdem geduldig.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus der hervorgeht, dass die genauen Tage nicht nachgewiesen werden können, aber du täglich Kundenbesuche machen musst, kann selbstverständlich auch hilfreich sein. Was sagt dein Arbeitsvertrag.....  usw. usw.

 

Hilfreich?

Gruß Ana