haus meiner Oma kaufen und uns interessiert ob wir Grunderwerbssteuer zahlen muss?

5 Antworten

§ 3 Nr. 6 GrEStG ist die zutreffende Befreiungsvorschrift. Ehegatten stehen dabei den begünstigten Kindern und Kindeskindern gleich.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz:

der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind 

Mit seiner Oma ist man in gerader Linie verwandt (§ 1589 BGB), daher nein.

Nein die Grunderwerbsteuer ist in Ihrem Fall nicht fällig siehe §3 Nr. 6 GrEStG

wenn du es kaufst ja. Es gibt aber sinnvollere Wege die steuerlich günstiger sind (Stichwort Schenkung). Lasst euch da vom Fachmann beraten.

 wenn du es kaufst ja. 

Und wo steht das?