Muss eine Einkommensteuererklärung für verstorbene Mutter rückwirkend abgegeben werden?
Meine Schwester und ich erbten 2015 ein Mehrfamilienhaus von unserer Mutter. Als Erbengemeinschaft werden wir zukünftig unsere Mieteinnahmen versteuern müssen.
Nach Durchsicht aller Unterlagen stellten wir fest daß unsere Mutter keinerlei Einkommensteuererklärungen abgegeben hat, und Sie auch keine Bescheide vom Finanzamt erhalten hat.
Sind wir verpflichtet rückwirken die Mieteinnahmen unserer Mutter beim Finanzamt anzugeben ? Wenn Ja, über wieviel Jahre zurückliegend ? Kann das Finanzamt nachträglich von uns Erben eine Einkommenssteuererklärung für unsere Mutter verlangen bzw. etwas veranlagen oder schätzen ?
Ich denke man wird sich beim Finanzamt fragen ob schon zu Lebzeiten meiner Mutter Mieteinnahmen vorhanden waren, was ja auch der Fall war.
2 Antworten
Ihr erbt auch die Steuerschulden, sofern es welche gibt, mit!
Auch kann das FA verlangen, dass die Erben, auch rückwirkend, eine Steuererklärung abzugeben haben!
Soweit ich das weiß, bis zu 4 Jahre rückwirkend!?
+ Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
In dem Fall möchte ich noch anmerken, dass es wahrscheinlich der beste Weg wäre, dass die Erbengemeinschaft selbstständig das Gespräch mit dem Finanzamt sucht bevor es unerwartet irgendwann reinflattert.
Was ist daraus geworden, ich habe einen ähnlichen Fall. Würde mich über eine Antwort sehr freuen.