Warum darf man auf der Ladefläche eines LKW Personen transportieren wenn diese dort Arbeiten ausführen?

5 Antworten

Moin Moin und Hallo,

Zum Beispiel die Müllabfuhr benötigt dieses Recht denn da stehen bzw standen die Kollegen immer hinten auf der roste den LKWs und wurden transportiert in solchen Fällen ist es halt erlaubt.
Die Feuerwehr braucht dieses Recht unter Umständen auch z.b. Löschen vom Dach eines fahrenden Fahrzeugs beim Feldbrand oder auslegen von langen Schlauchleitungen.

Es gibt halt Situationen wo es Sinn macht das es dieses Recht gibt.

Lieben Gruß Dom

Ja stimmt du hast recht. Gilt die Regelung auch wenn ich mir einen LKW hole und dann zwei Mitarbeiter hinten auf der Ladefläche etwas reparieren lasse? Oder braucht man da noch eine Genehmigung?

@Retch

Wenn sie die Reparatur NUR während der Fahrt durchführen können -> dann ist es notwendig.

Wenn sie hintendrauf ein IKEA-Regal zusammenbauen (oder reparieren) ist es keine Tätigkeit, welche während der Fahrt erfolgen muss. Dann ist es nicht notwendig -> somit nicht zulässig.

Naja das Ding ist diese Arbeiten die dort erlaubt sind würden theoretisch auch funktionieren ohne das es diese Regel gibt wäre halt nur enorm aufwendig, weshalb solche Regelungen getroffen wurden.

Erstmal darfst du keine Personen auf der Ladefläche transportieren nein! Denn dazu benötigt man entsprechende Fahrzeuge wo eben dies zugelassen ist und das ist "meist" nur bei BOS Fahrzeugen der Fall. Wenn du ein Fahrzeug hast welches dafür eine Zulassung hat darfst du es auch machen.

@DomenicoM

Auch in der Land und Forstwirtschaft gibt div. Ausnahmen.
Diese Ausnahmeregelung grob gesagt gilt für alle Fahrzeuge die Hoheitliche Aufgaben zu erfüllen haben.

Zu dem was der Herr hier schrieb trotzdem wichtig das das Fahrzeug dafür zugelassen ist sonnst ist es verboten!

Naja es gibt auf einige private Unternehmen die das dürfen.
Es muss halt nur das Fahrzeug dafür zugelassen sein.

Aber der Großteil liegt halt in Gruppe der BOS-Fahrzeug

Mich würde grade mal interessieren ob Karnevals Aufbauten zugelassen werden.... aber ich denke das wird einfach geduldet und mehr nicht....?

Es gilt das grundsätzliche Verbot der Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 2 StVO): Gegen eine solche Mitnahme bestehen wegen des Fehlens geeigneter Sitzgelegenheiten und Haltemöglichkeiten und der auf die Personen einwirkenden Kräfte durch Beschleunigung, Bremsverzögerung, Kurvenlaufverhalten der Fahrzeuge, Fahrbahnunebenheiten und bei Befahren von Gefäll- und Steigungsstrecken erhebliche Verkehrssicherheitsbedenken; aus denselben Gründen ist bereits seit langem die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche von Anhängern untersagt.

Eine Ausnahme wird nur noch vorgesehen, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen.

Ladefläche ist nach der amtlichen Begründung die Fläche des Fahrzeugs, die der Beförderung von Gütern und Gegenständen dient. Nicht erfasst werden von dem Verbot daher z.B. die hinteren "Standplätze" an Müllfahrzeugen.

Weil die Leute auf der Ladefläche mit ihrer Eigensicherung eigentlich schon genug zu tun haben können diese nicht zusätzlich auch noch Ladung sichern. Außerdem gibt es genaue Vorschriften (auch von den Berufsgenossenschaften), wie eine Ladung zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen kann. Und hierbei dürfte ein Mensch überfordert sein.

DomenicoM hat schon Beispiele genannt. 

Weiteres Beispiel: Einsammeln von den Pylonen auf der Autobahn nachdem Fahrbahnmarkierungen aufgebracht wurden. Dort sitzt dann auch jemand hintendrauf und sammelt die Teile ein. 

Wichtig ist das »notwendige« bei den Arbeiten. Man darf also nicht hinten drauf (oder drin) sitzen und sich die Nase pudern. ;)

Hallo.

Immer dann wenn es anders nicht möglich ist. und Sonderregelung.

"...dürfen Personen auf der Ladefläche Arbeiten ausführen..."

Du hast das Wort NOTWENDIGE unterschlagen. Es geht um NOTWENDIGE Arbeiten und nicht um bloße Arbeiten!

Wenn man es richtig begründet dann kann man doch alle Arbeiten als "notwendig" durchgehen lassen.

@Retch

Nicht unbedingt.

@Retch

(...) kann kann man doch alle Arbeiten als "notwendig" durchgehen lassen.

Nein, denn in §21 StVO heißt es

2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von
Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche
oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten
auszuführen haben.

Das Schlüsselwort ist "dort". ;) Können die Arbeiten auch an anderer Stelle ausgeführt werden, dann ist es verboten. Siehe die o.g. Beispiele mit der Müllabfuhr oder der Straßenmeisterei, die Pylone einsammelt. Das kann man nicht im Betriebshof erledigen, daher erlaubt. Wenn du aber einen Betonmischer auf der Ladefläche reparieren willst, ist das Verboten, da diese Arbeit auch an anderer Stelle erledigt werden kann und daher nicht dort notwendig ist.