LKWFührerschein durch Arbeitgeber finanziert. Muss ich nach 3 Jahren zurück bezahlen? Wenn ja wieviel

3 Antworten

Aus eigener Erfahrung (Berufspraxis) weiß ich, dass viele Speditionen, die ihren Fahrern den LKW-Führerschein finanzieren, mit ihren Fahrern eine Betriebs-zugehörigkeit von mindestens 5 Jahren vereinbaren. Da Ihr aber offensichtlich nichts vertraglich vereinbart habt (und besagte 5 Jahre vermutlich auch kein "Gesetz" ist), wäre ein möglicher Rückzahlungsbetrag Verhandlungssache.

Üblich ist natürlich eine Bindung, die mit einer Rückzahlungstaffel verbunden ist, die monatlich sinkt. Da das Bundesarbeitsgericht 2009 (http://lexetius.com/2009,1053) entschieden hat, dass die Bindungsfrist nach Finanzierung einer Fortbildung - also auch der LKW-Führerschein - deutlich unter 5 Jahren liegen müsse, kann das als erster Rahmen gesehen werden.

Außerdem hat das BAG angedeutet, dass ein Rückzahlungszeitraum von 24 Monaten durchaus angemessen sein könnte. Im Einzelfall sei natürlich zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer auch über den aktuellen Job hinaus Vorteile entstehen, was bei Dir mit Sicherheit gegeben ist.

Da du jetzt 39 Monate gewartet hast, würde ich Deine Chancen als ziemlich gut bewerten, dass Du nichts zurückzahlen musst.

Verbindlicher kann natürlich nur die Auskunft der kostenlosen Rechtsberatung der Gewerkschaft Verdi sein, bei der Du hoffentlich Mitglied bist.  Die Alternative ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei dem die Erstberatung maximal € 226,10 kosten darf, bei Deinem vermuteten LKW-Fahrergehalt und dem Streitwert mit Sicherheit eher in Richtung € 150,--, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

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Wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die FS-Ausbildung und auch nichts darüber im Arbeitsvertrag steht, brauchst Du dem Chef nichts zu zahlen. - Ob er Dich verklagen kann, weiß ich nicht, aber sein Anwalt.