Lehre als berufskraftfahrer abbrechen?Bleib Führerschein?Berufskraftfahrer Lohnenswert?

4 Antworten

Der Führerschein ist Bestandteil der Ausbildung und wird in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn Du die Ausbildung abbrichst, weiß ich nicht, ob er die Kosten dafür von Dir zurückfordern kann.

In der Ausbildung werden Dir folgende Kenntnisse vermittelt:

 

  • wirtschafltiches Fahren
  • Ladungssicherung
  • Zollrecht
  • Kostenkalkulation
  • Technik des LKW's
  • Umgang mit der Kundschaft
  • Speditionsrecht
  • StVO
  • StVZO
  • ADR-Kenntisse (Gefahrgut-Transporte)
  • Fachrechnen
  • Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Betriebliche Planung und Logistik
Mausi2548  07.05.2011, 23:00

P.s. Der Führerschein kann Dir durch einen Abbruch der Lehre nicht aberkannt werden.

tanteolga  08.05.2011, 00:08
@Mausi2548

Aber die Kosten dafür können zurückgefordert werden.

Mausi2548  08.05.2011, 06:41
@tanteolga

Ich weiß nicht, ob der Gesetzgeber für einen solchen Fall etwas vorgesehen hat, oder ob dies ausdrücklich im Ausbildungsvertrag stehen muss.

So einfach wird dir das Arbeitsamt den Führerschein garantiert nicht bezahlen ... so viel dazu ... und zweitens nehmen die Leute, die ein Fuhrunternehmen haben, garantiert lieber welche mit Ausbildung...

und ich gehe mal davon aus, dass du auch in diesem Beruf einiges lernen kannst, sonst wäre es kein Lehrberuf ... beladen, entladen, was darf ich laden, wie usw. nur einige Details von einem Laien ...

der führerschein bleibt erhalten, er wurde ja von einer behörde ausgestellt und hat nichts mit dem unternehmen zu tun.

aber die firma wird vielleicht geld für den führerschein verlangen. schliesslich haben sie dafür geld investiert, natürlich unter der annahme, dass sie dann einen (billigen?) kraftfahrer haben.

annokrat

Wenn du den Führerschein einmal erworben haßt kann ihn dir niemand mehr abnehmen.Allerdings kann es sein das in deinem Arbeitsvertrag hervorgeht,das du eine gewisse Zeit an deine Firma gebunden bist,sonst müßtest du den Führereschein evt. zurück erstatten.