Beim entladen des LKWs, wohin mit Fremdware?

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Grundlegendes: ALLE sind für einen sicheren Transport zuständig. Der Fahrer genauso wie der Fahrzeughalter, genauso wie Du als Verlader.

Ladungssicherung betrifft Fahrer und Verlader, normalerweise wäre da ein kooperatives Miteinander erwünscht, was aber leider nur selten stattfindet.

Bewegst Du Fremdware und beschädigst sie, wird ein Streit entbrennen, die Versicherungen werden sich den schwarzen Peter untereinander zuschieben wollen.

Jetzt aber der Hauptgrund warum ich antworte: Leute, warum beschränkt Ihr Ladungssicherung immer auf "nach vorne" stellen... Sicher, Formschluss ist die Beste Methode, jedoch muss nicht immer Formschluss "vorne dran" sein, es muss bei kraftschlüssiger Sicherung auch nicht immer niederzurren sein. Man kann auch mitten auf einer Ladefläche die Ware ausreichend sichern. Nur eine frage des Wissens und Wollens und ein zwei Gurte mehr.

RHM unter die Ware, so muss zur Seite und nach hinten schon mal nichts mehr gesichert werden, da zur Seite und nach hinten Faktor 0,5 gefordert sind und durch RHM schonmal 0,6 erreicht werden. Muss nur noch ein Gurt über um die Ware am "wandern" durch Vibrationen zu hindern. Fehlen nur noch nach vorne Faktor 0,2, denn 0,8 werden gefordert nach vorne. Also 20% des Gewichtes der Ladung muss noch nach vorne gesichert werden. Dies wird einfach geschaffen durch einen Stirnwandersatz. Entweder durch eine aufgestellte Palette, vor die Ware gestellt und mit einem Gurt umschlauft und nach hinten gezogen, oder direkt einer Kopflasche. Ein Umschlaufgurt vorne um die Ecken der Ware und links und rechts mit zwei Gurten nach hinten. Hat man keinen geschlossenen Gurt zum umschlaufen der Ecken können zwei Gurte "über Kreuz" vorne gelegt werden und nach hinten gespannt links und rechts. Wichtig: Beim Direktzurren im Gegensatz zum Niederzurren nicht die gesamte Vorspannkraft der Ratsche einleiten, der Gurt sollte nur locker um die Ware hängen, nur soweit gespannt dass er nicht aus den Ösen oder von der Ware rutscht, nur so kann beim Direktzurren vermieden werden dass der Gurt im Extremfall reisst.

So einfach wäre das, dann brauchst Du die Fremdware nicht umladen und keiner muss sich wegen fehlender oder mangelnder Ladungsicherung verantworten.

Ich finde es erschreckend, wie viele meiner "Fahrerkollegen" sich da blöd anstellen, ich finde es auch erschreckend, wie viele Verlader oder Staplerfahrer uns LKW-Fahrer in die untere Schublade stecken, nur weil sie mal eine kleine Unterweisung hatten, bei der sie aber auch nur oberflächlich etwas von Ladungssicherung gelernt haben und auch nicht besser sind als irgendjemand anderes. Zudem finde ich es erschreckend dass es kein miteinander mehr gibt, sondern nur noch gegeneinander gearbeitet wird, weil jeder meint er sei der Beste...

Erschreckend.

Passende § ? - Natürlich, StVO § 22 Ladungssicherung, sowie die anerkannten Regeln der Technik VDI 2700 ff, sowie in Deinem Fall zutreffend im HGB §412 etwas verankert ist, darin ist gefestigt dass der Frachtführer sowie der Verlader haftbar sind.

Du hast vollkommen Recht. Da ich ab und zu Schwertransport fahre (große Abmessungen), um meine beruflichen Kenntnisse zur Entwicklung dieser Fahrzeuge zu behalten, habe ich es auch öfter mit Kontrollen unserer weniger geschulten Ordnungskräfte zu tun. Was da so alles bemängelt wird aus Dämlichkeit, Unwissen und Jagdtrieb (ja, den unterstelle ich! Dafür gibt es ausreichend Belege!), geht auf keine Kuhhaut.

Mit Interesse und Schmunzeln habe ich dienen Beitrag gelesen. Ich habe dieses Thema auch identisch, wie du es hier vertrittst, vor Jahren mit einem Polizei-Experten, der offenbar der Schulungschef für derartige internen Schulungen zu sein scheint, auf der IAA Nutzfahrzeuge diskutiert - wir waren einer Meinung, wie du es schreibst. Das Wissen könnte also auch dort vorhanden sein....

Aber in der Praxis gibt es fast jedes Mal eine Anzeige, wenn du seitlich ein Gut nur mit Matten sicherst - auch wenn die Materialpaarungen stimmen. Bei mir wurden gar mal nagelneue Gurte (haben seit einigen Jahren jetzt geteilte Etiketten) reklamiert, weil die Etiketten ja in 2 Teile geschnitten wären - wie dämlich ist das denn? Dann fang mal einen Streit mit solchen Holzköpfen an. Da ich nichts bezahlen musste und ausnahmsweise deshalb weiterfahren durfte, habe ich die Blödheit ertragen (Schwerlastkontrolle Bremen Autobahn).

Das eigentliche Problem bleibt - wie immer - auf der Strecke: der Hang zur Übermacht und Willkür der Versciherungen! Dem müsste mal ganz entschieden entgegen getreten werden! Da sollten sich die Spediteure endlich mal zusammen tung und die Versciherungen auf NULL herunter fahren, die sich da ganz vorn durch derartiges Verhalten und Ansinen uszeichnen. Vorher wird sich nichts ändern.

Merke:

Es geht niemand wirklich um Sicherheit, sondern nur um das genaue Wissen, wer im Fall des Schadens den schwarzen Peter zugeschoben bekommt.

Entweder der fahrer nimmt erst seine paletten weg und verläd unnd sichert diese fremdware selbst ODER wenn DU schon diese ware bewegst und es dann wieder rauf muss, dann bist du zusammen mit den fahrer dafür zuständig, dass ordentlich gesichert wird. DU hast dann schliesslich an der ladung mitgewirkt. Ich weiss es ist immer etwas schwierig und man muss von fall zu fall entscheiden. Aber da generell fahrer UND verlademannschaft für die ladungssicherung zuständig sind, würde ich kein risiko eingehen. Nicht nur der fahrer und du können belangt werden im extremfall sondern auch noch dein arbeitgeber. Und dann ist ausser punkten und geld fällig, auch noch ärger auf der arbeit vorprogrammiert. Ich lasse meist fremdladung vom fahrer bewegen. Sollte dies nicht gehen und wir müssen mithelfen, dann sollte man auch sehen, dass alles wieder vernünftig verzurrt bzw gesichert ist.

Hier hab was gefunden... der fahrer ist in dem fall verantwortlich es sei denn von euch wurde etwas an der ladungssicherung die vorher da war, negativ verändert.... 4tes von unten ungefähr:

http://www.ladungssicherung.de/1__rechtliche_grundlagen

Sollten wir die Fremdware bewegen, kann man uns zur Haftung bringen, wenn etwas beschädigt wird, bzw. bleib ich am Ende auf die Kosten sitzen, weil in dem Fall wohl keine Versicherung ( Arbeit oder Haft) eintrifft!

Das ist natürlich ein Fall für die Haftpflichtversicherung deines Arbeitgebers.

Der Fahrer hätte erst die Reifen weg fahren sollen

Ein Fahrer ist zwar auch für die ladungssicherung verantwortlich, aber eig. ist es Sache des Verladers. Klar muss ein Fahrer notfalls selber Hand anlegen oder sagen: "Nein, fahr ich so nicht.", aber das ist nicht seine Hauptaufgabe.

Und wenn es ohne eure Hilfe nicht ginge (fehlender Stapler oder so), hilfst du entweder oder es gibt noch zwei Mglk: Der Fahrer ist vernünftig und sagt "Nein". Oder er ist unvernünftig und fährt trotzdem... Das ist natürlich absolut gefährlich und kann sowohl den Fahrer (u.U. Familienvater!) und auch andere Leute in Gefahr bringen...

für das anbringen der ladungssicherung ( zurrgurte, antirutschmatten etc.) ist der fahrer verantwortlich wird aber vom verlader kontrolliert. für die ordnungsgemäße verladung und verteilung der ware auf dem lkw der verlader. in meiner firma würde der lkw weg geschickt da wir kein fremdes material umladen eben wegen deinem erwähnten punkt 3.

Das kann man pauschal nicht so sagen. Lt. HGB z.B. ist der Absender für das sichern zuständig, der Fahrer muss das nur überwachen dass es ordentlich gemacht wird und er das Fahrzeug dann verkehrssicher führen kann. Und für die ordnungsgemäße Verteilung kann nicht allein der Verlader zuständig sein, da Du als Verlader den Lastverteilungsplan meines LKW nicht kennst, ich als Fahrer jedoch schon...