Verkehrskontrolle - Anhänger zu schwer + Fahren ohne Fahrerlaubnis

7 Antworten

reicht es, wenn ich mit gewählten Worte meinen Tag schildere?

Mit "gewählten Worten" den Tag zu schildern ist völlig irrelevant.

Du hast ein Fahrzeuggespann gefahren für das Du keine Fahrerlaubnis hattest. Eng ausgelegt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Sachlage ist durch Zeugenaussage der kontrollierenden Beamten klar und eindeutig.

Du wirst Deine Strafe dafür bekommen, die der Richter für angemessen hält (wenn Du mit dem Strafbefehl nicht einverstanden bist und es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt).

Da kann ein Anwalt wenig retten.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Es wäre gut wenn Du auch die Fahrzeugdaten mal mit gepostet hättest, das würde das Bild abrunden...

Das man mit einem Golf keinen PKW auf einem Anhänger transportieren kann [oder Du zumindest hart an der Grenze warst] hätte Dir eigentlich schon aus den zulässigen Anhängelasten klar werden müssen - dann wäre die Frage nach der benötigten Fahrerlaubnis erst gar nicht aufgekommen. Aber das wäre/ist das kleiner Problem. Sicher hat hier allein schon der optische Eindruck den Ausschlag zur Kontrolle gegeben.

Man wirft Dir nun Fahren ohne Fahrerlaubnis vor weil wohl das Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3500kg hatte. Das Du weiter fahren konntest ist erst einmal ein gutes Zeichen, denn man hätte Dir auch gleich vor Ort die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen können.

Was nun auf Dich zukommt ist schwer zu sagen. Möglich und wahrscheinlich ist sicher eine Geldstrafe von 20-40 Tagessätzen, außerdem theoretisch auch ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Einen Anwalt brauchst Du im Moment nicht. Die Tat ist unumstößlich bewiesen, ein Anwalt kann hier also nur auf das Strafmaß einwirken. Das ist aber auch noch dann der Fall wenn der Strafbefehl erlassen worden ist, also in ca.2-4 Monaten.

Sollte das Strafmaß unerwartet hoch ausfallen kannst du das Rechtsmittel des Einspruchs nutzen - dann ist natürlich ein Verkehrsrechts-Anwalt Pflicht wenn Du etwas erreichen willst, vorher kostet er nur Geld ohne wirklich nützlich zu sein. Solltest Du eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung haben die auch die Kosten übernimmt [Deckungsanfrage machen] dann kannst Du natürlich auch gleich einen Anwalt einschalten.

KlausPeterHans 
Fragesteller
 04.05.2015, 22:38

Der Brief kam pünktlich zum Geburtstag...

Für dich zur Info:

1400kg zulässige Anhängelast PKW

700kg Leergewicht Anhänger 1185kg Leergewicht Skoda Fabia 1885kg Gesamtgewicht Anhänger 485kg Überladen 13,5%

Ich werde nun gebeten mich schriftlich zu äußern. Heißt das ich fülle die persönlichen Daten aus und setze den Haken bei ich gebe die Tat zu? Oder wird zusätzlich eine Äußerung zur Sache erwartet?

Viele Grüße Klaus Peter

das ist mir so gut wie klar,alles was über 3,5 ton geht brauchst BE.anwalt brauchst da nicht,zahlen aus fertig und möglichst bald BE machen

Das Du etwas blauäugig warst, weil Dir eine Fahrschule sagt "das neue Bestimmungen kommen werde," ist ja wohl klar, weil kein Mensch weiss, wann eventuell eine geplante Änderung rechtskräftig wird, weisst Du selbst.

     Kurzum: Ich habe das Gespann falsch eingeschätzt und mich weder über das Gewicht noch über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.

Dafür fehlt mir jedes Verständnis, weil das keine Schätzfrage ist, denn man kann es mit einem Blick in den Kfz-Schein feststellen.

Eigentlich ein Fall für den Anwalt, aber ich würde damit abwarten, bis Du den Strafbefehl bekommst. Wenn der unter 500,- Euro ist, dann lohnt sich vom finanziellen Aufwand der Anwalt nicht.

KlausPeterHans 
Fragesteller
 04.04.2015, 13:18

Dafür fehlt mir jedes Verständnis, weil das keine Schätzfrage ist, denn man kann es mit einem Blick in den Kfz-Schein feststellen.

Inzwischen bin ich da schlauer. Man muss sich manchmal eben die Finger verbrennen, damit man Weitsichtiger wird. :-/

Eigentlich ein Fall für den Anwalt, aber ich würde damit abwarten, bis Du den Strafbefehl bekommst. Wenn der unter 500,- Euro ist, dann lohnt sich vom finanziellen Aufwand der Anwalt nicht.

Werde ich wahrscheinlich auch so machen.

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darf man gemäß § 6 FeV folgende Anhänger ziehen:

1) alle Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt

2) Anhänger deren zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, sofern die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3500 kg beträgt.

Es geht bei der Frage nach den erforderlichen Fahrerlaubnissen immer um die zulässigen, und nicht um die tatsächlichen Massen. Es ist daher durchaus fraglich, ob du tatsächlich ohne Fahrerlaubnis gefahren bist (Straftat), oder ob du "lediglich" eine Überschreitung der zulässigen Lasten begangen hast (Ordnungswidrigkeit).

Prüfe daher durch Einsichtnahme in die jeweiligen Fahrzeugpapiere:

Welche zulässige Gesamtmasse hat dein Zugfahrzeug?
Welche zulässige Gesamtmasse hat der Anhänger, den du gezogen hast?

Ist die Summe dieser beiden Werte größer als 3500 kg, dann bist du ohne Fahrerlaubnis gefahren, andernfalls hast du lediglich die zulässigen Lasten überschritten.