Waren zum Einkaufspreis durchreichen, wie sieht das steuerlich aus?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich gibts keine steuerlichen Nachteile für dich.

USt entspricht der VSt, also kein Problem

VK=EK, also Gewinn gleich 0, wird in der GuV nicht schlagend.

Ein Problem sehe ich im Aufwand, den Du hast, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt......dann darfst du dich kostenlos um das Weiterreichen der Teile kümmern. Kostet Zeit und eventuell Gebühren wie Porto. Macht der Hersteller bei der Gewährleistung Mätzchen, hast Du das nachsehen oder zumindest erhähten Aufwand. Im Fall des Konkurses des Hardwareherstellers würdest Du gegenüber deinem Kunden noch immer gewährleisten müssen - hättest aber auf der Hersteller-Seite niemanden mehr zum gewährleisten. Also Risiko für lau.

Zweites Problem, das entstehen kann, sehe ich finanzpolitischer Natur. Durch den Durchlaufposten erhöht sich dein Umsatz, ohne Gewinn zu produzieren. Heißt, dass einige Kennzahlen (zum Teil deutlich) im Controlling verfälscht werden. Bsp: EBIT-Marge sinkt, Umsatz-Rentabilität sinkt etc pp.

Weiters sind manche Regelungen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung umsatzabhängig. Siehe als Beispiel die Kleinunternehmerregelung (für ganz kleine Unternehmen) oder verschiedene Veröffentlichungspflichten in GmbHs. Da muss man sich halt überlegen: Will man, dass man eventuell mit dem Umsatz drüberschießt, ohne DB zu generieren?

In diesem Sinne - ich würds nur in Ausnahmefällen 1 zu 1 weitergeben (wenn ich nen Auftrag sonst nicht erhalten würde und den aber unbedingt will)

Steuerliche Nachteile hat es nicht, da du (wenn du bilanzierst) 19% Steuer zahlst und 19% einnimmst. Allerdings musst du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung übernehmen als Verkäufer. Von daher würde ich das nicht einfach so übernehmen (zumindest nicht immer einfach so).

Idelberger 
Fragesteller
 10.12.2017, 17:31

Den Gewährleistungsanspruch habe ich ja auch bei meinem Händler.
Die Abwicklung im Defektfall weder ich eh tun. Ist im Bereich IT.

salian  13.12.2017, 12:44
@Idelberger

Was passiert, wenn der Handler in der Gewährleistungsfrist in Konkurs geht? Was passiert, wenn der Händler bei der Abwicklung einer Gewährleistung Mätzchen macht? Wer übernimmt Portokosten, Manipulationsgebühren etc?

dann widerspricht das wohl einer Gewinnerzielungsabsicht. Das Finanzamt wird dann stutzig & nimmt Liebhaberei an

Idelberger 
Fragesteller
 10.12.2017, 17:56

Auch wenn ich durch die Dienstleistung Geld verdiene?
Soll ich dann einen kleinen Aufschlag machen?

Bakaroo1976  10.12.2017, 18:22
@sr710815

Blödsinn - dann ist der Kunde längste Zeit Kunde gewesen.

Bakaroo1976  10.12.2017, 18:05

Blödsinn - Idelberger macht doch Gewinn mit der Dienstleistung.

Idelberger 
Fragesteller
 10.12.2017, 19:50
@Bakaroo1976

Denke ich auch. Wenn die ganze Rechnung Gewinn abwirft, ist es sicherlich ok.

salian  13.12.2017, 12:45

Dein Kommentar widerspricht jeglicher Kompetenz. In diesem Zusammenhang Liebhaberei zu unterstellen, wäre irrsinnig und hält keiner Überprüfung stand.

ich bin kein Unternehmer, würde von diesem Geschäft aber abraten, da man nichts verdient.

Umsatz wird ja gemacht (1000.- EUR), ich denke, darauf muß man Steuern zahlen (Umsatzsteuer).

Idelberger 
Fragesteller
 10.12.2017, 17:29

Ich verdiene ja an der Dienstleistung.

salian  14.12.2017, 14:43

Umsatz wird gemacht, ja.......und Umsatzsteuer ergibt (mit Vorsteuer gegengerechnet) null. --> Grundlagenkurs wäre zu empfehlen, bevor man Tips gibt ;)