Bekomme(n) ich/wir wieder eine neue Steuernummer bei zusätzlicher Selbstständigkeit?

6 Antworten

Ihr dürfte jetzt bis zu drei Steuernummern haben bzw, bekommen.

Die erste Steuernummer ist für die Einkommensteuer der Ehegatten und die Umsatzsteuer des Ehemannes.

Die zweite Steuernummer ist für selbständige Tätigkeit der Ehefrau.

Und eventuell gibt es noch eine dritte Steuernummer für die Umsatzsteuer der Photovoltaik-GbR, denn Betreiber sollte derjenige sein, auf dessen Rechnung die Anlage angeschafft wurde, sonst kann es Probleme beim Vorsteuerabzug geben.

Grundsätzlich hat jeder Bürger eine unveränderbare Steuernummer. Wenn mehrere Steuertatbestände zusammen treffen, wird das durch verschiedene Anlagen zur ESt-Erklärung abgedeckt.

Meinst du mit der unveränderbaren Steuernummer vielleicht die Identifikationsnummer?

Unsere Steuernummer hat sich nämlich definitiv geändert...

@DeanYoungblood

DerHans schreibt mal wieder mit gefährlichem Halbwissen.

Die IdNr ist unveränderbar. Die Steuernummer ist durchaus änderbar. Sie würde sich schon alleine dadurch ändern, wenn ein neues Finanzamt zuständig wird.

Das Ganze ist wie folgt zu verstehen: Bisher hattet Ihr eine "normale Steuernummer für ein Ehepaar, das lediglich Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) hatte und möglicherweise noch Zinseinnahmen.

Durch den Gewerbebetrieb "Photovoltaikanlage" seid Ihr beim Finanzamt in eine andere Kategorie eingestuft worden; deshalb - vor allem auch wegen der Umsatzsteuer - die neue Gemeinsame Steuernummer. Die Anschrift ist weiterhin "Herrn und Frau" bzw. "Herrn" bei der Umsatzsteuer.

Wenn jetzt die Ehefrau eine eigene selbständige Tätigkeit beginnt und diese Tätigkeit beim Finanzamt anmeldet (und nicht bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, denn es ist kein Gewerbebetrieb), wird sie einen Erfassungsfragebogen erhalten und hinterher eine eigene Steuernummer mit der Anrede "Frau". Diese Steuernummer gilt dann für die Gewinnermittlung und möglicherweise auch für die Umsatzsteuer der Ehefrau.

Nachtrag: Die jetzige Steuernummer gilt weiterhin auch für die Einkommensteuer und für Deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Photovoltaikanlage in der Anlage G.

Für die selbständige Arbeit Deiner Ehefrau füllst Du unter Eurer Steuernummer die "Anlage S" aus und trägst den Überschuss oder Verlust auf der Seite "Ehegatte" ein. Zugleich vermerkst Du in der Vorspalte die Steuernummer Deiner Ehefrau. Dadurch besteht die Verbindung zwischen der gemeinsamen "Hauptsteuernummer" und der neuen "Nebensteuernummer" für Deine Ehefrau.

@Helmuthk

Nicht ganz richtig.

Die Anlage S gehört zur Einkommensteuererklärung und auf der ist die gemeinsame Steuernummer einzutragen. Auf der Gewinnermittlung gehört die Steuernummer für den Betrieb der Ehefrau.

@mandelaua

Ja. Und wenn Du es ganz genau nehmen willst, müsste die Ehefrau unter ihrer Steuernummer ein Formular zur Gesonderten Feststellung der Einkünfte ausfüllen. Aber so weit wird kein Finanzamt gehen. wenn beide Eegatten am selben Wohnort leben.

@Helmuthk

Soweit wird kein Finanzamt gehen, weil das komplett falsch ist!!!

Eine Erklärung zur gesonderte Feststellung ist nur dann abzugeben, wenn der Betrieb der Ehefrau in einem anderen (als das für die Einkommensteuer zuständigem) Finanzamt geführt wird (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 b AO) und das ist hier nicht gegeben.

Deine Frau erhält eine neue Steuernummer, unter der ihr Betrieb geführt wird. Hierunter würde dann auch ihre Umsatzsteuer festgesetzt werden, wenn sie nicht Kleinunternehmer ist.

Eure "gemeinsame" Steuernummer bleibt weiterhin für die Einkommensteuer (Zusammenveranlagung) bestehen und wird auf Grund des neuen Betriebes nicht geändert werden.

Es gibt keine 'eigentliche Steuernummer'. Ihr habt eine gemeinsame Steuernummer für die Einkommensteuer, zumindest wenn Ihr keine getrennte Veranlagung beantragt. Bei der Umsatzsteuer gibt es keine Zusammenveranlagung. Jeder Unternehmer hat seine eigene Umsatzsteuernummer.

Ihr müsst auch nicht, wie Du schreibst, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 'noch einmal' ausfüllen. Du musstest ihn einmal ausfüllen, jetzt muss ihn Deine Frau ausfüllen.