Inwiefern sind die Kosten einer Pilotenausbildung steuerlich absetzbar?
Hallo zusammen.
Eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit hatte ich. Derzeit befinde ich mich in einer Pilotenausbildung, aber nicht bei einer Flugschule, sondern bei einem Flugverein. Angenommen ich bekomme von dem Verein für die bezahlten Kosten eine Rechung/Quittung, inwiefern kann ich die steuerlich absetzen?
Aus anderen Gründen gehe ich sowieso die Tage zum Gewerbeamt um mein Gewerbe anzumelden und habe daran und dabei gedacht, schaden könnte es nicht, zu versuchen, die Ausbildung in mein Gewerbe mit reinzunehmen.
Ich habe relativ wenig Info zu diesem Thema finden können, doch konnte ich der Info zumindest entnehmen, dass es evtl. davon abhängig sei, ob die Ausbildung eine erste Ausbildung ist. In meinem Falle habe ich weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch ein abgeschlossenes Studium. Sonst habe ich finden können, dass u.U. nur bis zu 4,000€ als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können?
Eines was ich finden können, was aber ja schon sehr hilfreich war:
"Wird eine Privatpilotenlizenz erworben geht man davon aus, dass vor allem private Interessen und persönliche Neigungen eine Rolle spielen. Deshalb wird der Kostenaufwand meist steuerlich nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Privatpilotenlizenz eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Hier kommt wieder die durchgängige Ausbildung vom Privatpiloten bis zum Verkehrsflugzeugführer zum tragen, so dass die entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehbar sind."
Diese Ausnahme würde eben in meinem Fall zutreffen, denn mein Ziel ist es eben, früher oder später Berufspilot zu werden, nur halt nicht über den "normalen" weg einer professionellen Flugschule.
Über jegliche Auskunft wäre ich sehr sehr dankbar!
3 Antworten
Aber Du musst dann auch Einkommen haben, wovon Du es steuerlich absetzen kannst.
Ich glaube aber nicht, dass ein Finanzamt das anerkennt. Das müsstest Du da schon gut begründen, etwas den Besitz eines Flugzeuges und glaubhaft machen, dass Du das gewerblich einsetzen kannst. Oder glaubhaft darlegen, dass Du etwa ein Flugunternehmen für Luftbilder betreiben will oder tust. Ohne eine ähnliche glaubhhafte Begründung wird Dir das kein FA abnehmen.
Wenn Du da bessere Information haben willst, gehe auf ein Spezialforum wie etwas
Naja, genau bei dem "früher oder später" scheitert es dann. Das ist vergleichbar mit dem Autoführerschein und dem gleichzeitigen Ansinnen, Berufskraftfahrer zu werden. Wenn Du normal den Führerschein machst, wirst Du den nicht absetzen können. Nur dann, wenn der Führerschein im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer - die von vornherein geplant ist - gemacht wird, sieht es anders aus. Genau so auch beim Flugschein. PPL heißt GAR nix. Nur dann, wenn von Vornherein nachweisbarer Weise die CPL angestrebt wird, sieht es anders aus. Dann müßte aber auch schon der Ausbildungsvertrag mit der Flugschule entsprechend gestaltet sein.
Wo kann man sich dafür anmelden. Würd auch gern mal ein Pilotenschein bekommen :)
Flugschulen für den PPL gibt es Zig, auf vielen Flughäfen und kleineren Privatflugplätzen.