Ab wann melde ich ein Gewerbe bei Ebay an, mein Ziel ist es bewusst Umsatz zu machen?

5 Antworten

Das Gewerberecht kennt keine Umsatz- oder Freibeträge. Wer wiederholt Waren herstellt oder ankauft, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen, ist schon Gewerbetreibender. Ob er tatsächlich Gewinne macht ist auch egal.

Und jeder der gewerblich tätig ist, muss dies beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO). Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Stadt 20-30 €).

Dann musst du eine Buchführung machen und am Ende des Jahres eine EInkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem Gewerbe abgeben. Da du mit deinem Hauptberuf sicherlich schon den jährlichen Steuerfreibetrag überschreitest, sind die Einkünfte aus dem Gewerbe zu versteuern. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Höhe der sonstigen Einkünfte. Es wäre so, als wenn du diese Gewinne als Gehaltserhöhung bekommen würdest. Die müsstest du ja auch versteuern.

Hallo,

bevor man etwas irgendwo etwas verkauft meldet man ein Gewerbe an. Das ist mal der Grundsatz !!!
Dies geht natürlich auch nebenberuflich. Dauert nur 10 Minuten und hilft Dir vor Ärger.

Bei einem Jahresgewinn von 1000 Euro sind keine Steuern fällig.

Nähere und vor allem richtige Informationen bekommst Du bei einem Steuerberater. Die ganzen Sachen möchte ich Dir hier nicht alle auflisten.

wurzlsepp668  30.03.2016, 18:44

die Aussage mit der Steuer ist mutig .......

da lt. Fragestellung ein Vollzeitjob vorliegt ...

dermick74  30.03.2016, 18:48
@wurzlsepp668

Hi, ja stimmt ein wenig mutig schon, jedoch reden wir hier von einer monatlichen Summe von knapp 83,33.
Ein Minijob von 450 Euro ist ja auch steuerfrei :-)

tt290  30.03.2016, 19:06
@dermick74

Nö, ein Minijob wird pauschal versteuert und ist mitnichten steuerfrei.

Berechnet sich deine Einkommensteuer monatlich, oder was meinst du mit den 83,33 EUR?

Wenn die Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen, fällt keine Einkommensteuer an. Da der Fragesteller jedoch einem Vollzeitjob nachgeht, ist er nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, da die nebenberuflichen Einkünfte bislang nicht versteuert worden sind.

Von daher: mutige Aussage deinerseits. Und falsch noch dazu.

dermick74  30.03.2016, 19:10
@tt290

Die 83,33 bezogen sich auf die Angabe eines Umsatzes von 1000 euro jährlich. Ich wollte hier ja niemanden vorgreifen, daher habe ich ja auch erwähnt das man sich erstmal das Gewerbe anmeldet und dann Steuerfachkräfte befragt, da diese RICHTIGE Antworten haben :-)

kevin1905  30.03.2016, 22:58

Bei einem Jahresgewinn von 1000 Euro sind keine Steuern fällig.

Bei weiteren Einkünften werden die 1.000,- € sich durchaus auswirken.

Erst das alles verinnerlichen, nachdem Du den Gewerbeschein hast:
http://verkaeuferportal.ebay.de/gebuehren-fuer-gewerbliche-verkaeufer

berücksichtige, das weitere Kosten hinzukommen..... Rechtsberatung durch Fachanwalt, Anschluss an Entsorgungsunternehmen, Provisionen, Gebühren, Sozialversicherungen...

Dirk-D. Hansmann  31.03.2016, 05:53

Guter Hinweis, vergisst man total. Gerade Gesetze wie Telemediengesetz oder Müllverordnung. Alles teure Fehler...

Ab dem Moment wo du das Ziel hast Gewinn zu erzielen. Nach deiner Frage also jetzt, bzw. morgen direkt.

Ein Gewerbe ist spätestens 1 Monat nach Aufnahme anzumelden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 1.000,- €.

Schwarzes Schaf auf dem Teller der Finanzverwaltung. Was für ein schönes Bild! Ist zwar unfair, weil die häufig für die Fehler oder Fehlverhalten anderer nichts können, aber schönes Bild!

Damit ist aber noch nicht alles geklärt. Ich würde an Deiner Stelle mit der Erkenntnis seit Wochen gegen die Gewerbeordnung zu verstoßen gleich mal die Verkäufe ruhen lassen.

Denn was jetzt kommt, dass bedeutet richtig Arbeit.

Geochelone und Kevin haben da schon das nötigste gesagt. Ob eine Stadtverwaltung bei Nachmeldung noch Bußgeld nimmt oder nicht, dass sei mal dahin gestellt.

Nur wenn es von anderer Seite durch eine Anzeige festgestellt wird oder der Zeitraum immer größer wird... Sagen wir mal so: Das Verständnis bei Ermessensspielräumen kann da nicht größer werden.

Aber Du hängst ja viel tiefer in der braunen Masse. Daher würde ich Pause einlegen, nämlich um die abmahnfähigen Fehler zu suchen und diese Lücken zu schließen. Vielleicht ist das bei Dir ja auch schon passiert...

Kunden die Online kaufen haben ein Rücktrittsrecht vom Kauf. Darauf muss man sie hinweisen. Dann braucht ein Unternehmer im Internet immer ein Impressum. Und jetzt kommt noch ein Kuriosum: Du musst für eine kostenlose Abnahme der Umverpackung sorgen. Darum stehen in den Supermärkten übrigens die Müllbehälter...

Verstöße sind vermutlich unterschiedlich schlimm. Aber was das alles bedeutet, da musst Du Dich schlau machen. Auch wie man da Ärger vermeidet.

Gerade bei Ebay sind ja diese Abmahn-Typen unterwegs...

Was mich allerdings noch wundert: Du verkaufst Dinge und augenscheinlich gar nicht wenig. Also 400 Euro im Monat, da sind schon ein paar Verkäufe gelaufen. Wie hast Du ohne Gewerbeanmeldung Ware bekommen, die das ermöglicht hat?

Ich will die Antwort gar nicht bekommen. Da mir ausreichend viele legale Möglichkeiten bekannt sind. Aber trotzdem Vorsicht ist geraten. Denn es gibt auch noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Rabattbestimmungen usw.

Auch wer nur wenige Umsätze hat, der muss wie eine Drogerie-Markt auch die gleichen Vorschriften beachten! Das sollte man sich immer vor Augen führen.