Student, Minijobber und Kleinunternehmer?

3 Antworten

Ich würde gerne wissen, bei welchem Gewerbe/Finanzamt ich das Gewerbe dafür anmelden muss

Beim Gewerbeamt der Gemeinde in der die Hauptniederlassung eröffnet wird.

und wie sich das Student sein und der Minijob auf die Steuerklasse und den Kleinunternehmersteuerfreibetrag von 17.500 €/ Jahr etc. auswirkt.
  1. Das Einkommensteuerrecht kennt keine Studenten, es kennt nur Einkünfte. Das Umsatzsteuerrecht kennt nur Umsätze.
  2. Wenn deine voraussichtlichen umsatzsteuerpflichtigen Umsätze aus unternehmerischer Tätigkeit 17.500,- € p.a. (Achtung bei unterjährigem Beginn wird nach Monaten runtergebrochen) nicht übersteigen, bist du Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG, sofern du nicht zur Regelbesteuerung optierst (Abs. 2). Du darfst keine USt. ausweisen, führst keine ab und bist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  3. Ist der Gewinn deines Gewerbes, nebst den Einkünften aus dem Minijob, monatlich in Summe > 450,- €, musst du dich selbst krankenversichern. So lange du weniger als 20 Wochenstunden für deine Erwerbstätigkeiten (beide!) in Summe aufwendest, kannst du studentisch krankenversichert werden für ca. 90,- €. im Monat. Dies gilt für maximal 14 Fachsemester oder bis du 30 Jahre alt wirst.
  4. Selbständige haben keine Steuerklasse. Du bist eigenverantwortlich für die Buchführung, die Erstellung der EÜR, EStE, ggf. UStE und GewStE. Mandatiere einen Steuerberater, wenn du dich nicht gut genug auskennst oder die Zeit nicht aufwenden willst.
  5. Unter gewissen Umständen kann die selbst. Tätigkeit rentenversicherungspflichtig sein. Das wäre der Fall, wenn eine der in § 2 SGB VI genannten Situationen auftritt.

Noch Fragen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zum einen : es gibt keine Kleinunternehmer. Das kennt das Gewerberecht nicht.

Du meldest ein Gewerbe an und fertig. Und zwar im Ort des betriebssitzes.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG.

Das ist aber eine steuerrechtliche Angelegenheit. Und das betrifft auch nur die MwST.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€, ( nicht der Gewinn) von der MwST rückgestellt bist. Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen, was bei deinem angestrebten Vermietungsgewerbe, sehr schlecht wäre, denn deine Kunden wollen und können die MwST beim FA geltend machen. Ausserdem denke ich, dass im Vermietungsgewerbe der Jahresumsatz deutlich über 17.500€ liegt.

Zum anderen kannst du deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen.

Nun zum Minijob. Solange du unter den mtl. 450€ bleibst, bist du bis auf die fälligen Rentenversicherungsbeiträge von 3,6%, Steuer und Abgabenfrei. Voruasgesetzt der AG wählt die pauschale Abgabe und zahlt die 2% Steuern und die ca. 30 % Abgaben an die Knappschaft.

Von den Rentenbeiträgen des Minijobes kannst du dich auf Antrag befreienen lassen.

...ich studiere derzeit, habe einen Minijob auf 450 € Basis, welcher pauschal mit 2 % vom AG versteuert wird und überlege im kommenden Jahr eine kleinunternehmerische Tätigkeit aufzunehmen im Vermietungsgewerbe.

Falls du dein mtl. Einkommen bei deinem Gewerbe im Nebenerwerb von 435€ bzw. beim 450-Euro-Minijob überschreitest, verlierst du den kostenlosen Familien(kranken)schutz über die Eltern!

Falls du noch keine 25 Jahre bist, erhalten deine Eltern noch Kindergeld unabhängig vom Einkommen ;-)

Du mußt nur darauf achten, dass du in der Summe (Minijob + Nebenerwerb) die 20 Wochenstunden nicht überschreitest, ansonsten verlierst du deinen Studentenstatus und die die Eltern den Kindergeldanspruch :-((

Weitere Infos, Hinweise und viele Tipps zu deinem Gewerbe im Nebenerwerb findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

...und wie sich das Student sein und der Minijob auf die Steuerklasse und den Kleinunternehmersteuerfreibetrag von 17.500 €/ Jahr etc. auswirkt.

Als Single hast du aktuell einen Grundfreibetrag von 9.000€ in der jährl. Einkommensteuer, wobei dein Minijob nicht in der Ek-steuererkärung angegeben werden muß, da dein AG ja die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet ;-))

Gruß siola55