Azubi verweigert Arbeit

10 Antworten

Wenn in dem Betrieb ein Azubi arbeitet,dann muss es einen verantwortlichen Ausbilder geben,der den Auszubildenden anzuleiten hat,und ihm gegenüber erzieherische Pflichten wahrzunehmen hat.

Wenn der Azubi trotz einer Abmahnung sein Verhalten nicht ändert,dann sollte eine zweite Abmahnung mit dem deutlichen Hinweis auf eine mögliche fristlose Kündigung folgen. Denn ständige Arbeitsverweigerung ist schon ein wichtiger Grund für eine Kündigung.

Aber letztendlich wäre das die Aufgabe der Betriebsleitung und nicht die der Mitarbeiter.

Ich habe das Gefühl, der Chef will es immer wieder 'im Guten' versuchen und dass er das mittlerweile ausnutzt...

Wer hat denn versucht mit dem Azubi nach der Abmahnung zu sprechen? War das nur eine Person und wenn ja, wer?

Sollten mehrere MA zusammen mit dem Azubi ein Gespräch geführt haben, halte ich das für keine gute Idee. Da muss er sich ja dann vorgekommen sein, als wären alle gegen ihn und wollen ihm nur Böses. Ein Gespräch unter vier Augen ist oft wirkungsvoller.

Man sollte mal versuchen mit ihm zu reden und zu hinterfragen, was diese Kehrtwendung in seinem Verhalten ausgelöst hat. Ich bin der Meinung, dass ein vorher zuverlässiger und fleissiger Mensch sich nicht plötzlich ohne Grund so ändert. Die Gründe müssen ja nicht im beruflichen Umfeld liegen. Oft sind private, familiäre Probleme oder Ereignisse der Auslöser.

Sollte das so sein, muss man ihm zeigen, dass man Verständnis für seine Lage hat, er immer einen Ansprechpartner aufsuchen kann, ihm Hilfe anbieten und gleichzeitig auch vor Augen führen, was sein jetziges Verhalten nicht nur für die Firma sondern auch für die Kollegen und letzlich für sich selbst für Konsequenzen hat.

Es gibt zwei Personen, die in erster Linie für ihn verantwortlich sind, das ist mein Mann und ein Kollege. Am Anfang ist er immer zu ihnen gekommen, wenn er Fragen hat, aber mittlerweile nicht mehr. Der Kollege hat zuerst versucht mit ihm zu sprechen, sofort als alles anfing. Ich weiß nicht genau, über was sie besprochen haben, aber es war quasi ein Mentor-Schüler-Gesprüch bzw. ''so unter uns...''. In der Zwischenzeit hat man dann schon mehrere solche Gespräche geführt und die Zusammenkungt vor kurzem war dann schon eine kleine Krisensitzung. Danach hat er sich erstmal für eine Woche krank schreiben lassen...

@fremmel

Ich würde trotz allem noch einmal versuchen mit dem Azubi ein Gespräch zu führen. Lehnt er dies ab und verhält sich weiterhin wie momentan, würde ich ihm noch einmal eine Abmahnung, mit dem Zusatz dass bei Wiederholung des Abmahnungsgrundes eine Kündigung folgt, zukommen lassen.

Man sollte dem jungen Mann auch klar machen, dass er, entgegen seiner Meinung, sehr wohl gekündigt werden kann. Auch bei Azubis ist nach der Probezeit eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz):

"Verhaltensbedingte Kündigungsgründe liegen bei besonders groben oder wiederholten Verstößen (trotz vorheriger Abmahnungen) gegen Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis oder sonstien Verhaltenspflichten vor, deren Einhaltung für eine gedeihliche Zusammenarbeit unabänderlich notwendig ist. Bevor eine Kündigung zulässig ist, ist zunächst, soweit zumutbar und erfolgversprechend, mit erzieherischen Mitteln oder mit Abmahnungen auf die Auszubildenden einzuwirken.

Falls das nichts bewirken oder von vornherein aussichtslos oder der Pflichtenverstoß so schwerwiegend sein sollte, dass nicht erwartet werden kann, der Ausbildende werde diesen hinnehmen, darf zulässigerweise - gleichsam als "letztes Mittel" (ultima-ratio-Prinzip) - eine Kündigung ausgesprochen werden. Da die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen eines Pflichtenverstoßes die schärfste Sanktion darstellt, ist es notwendig, dass der Ausbildende zunächst versucht, mit anderen Mitteln auf den Auszubildenden einzuwirken, wenn dies erfolgversprechend ist (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) Das gilt grundsätzlich auch bei Verstößen der Auszubildenden gegen ihre Pflichten während der Berufsausbildung gemäß § 13 BBiG. Deshalb bedarf es in der Regel bei verhaltensbedingten Gründen der vorherigen Abmahnung"

Soweit Herr Wedde. Wenn also alles gute Zureden und auch Abmahnungen nichts mehr bringen, kann man den Auszubildenden, entgegen seiner Meinung, kündigen.

der Kerl hat mit so ner einstellung keine Ausbildung verdient, ich würde weitervefahren mit den abmahnungen und ihn dann kündigen. Auch Azubis können gekündigt werden. Ich habe auch eine Ausbildung im IT Bereich gemacht und unser Chef sagte uns das im 2. Lehrjahr die zwischenprüfung auch als Rauswurf kriterium genutzt werden kann, vielleicht könnt ihr an der stelle einhaken. Viel Erfolg weiterhin und haltet durch !

ps: meine plumpe persönliche Meinung--> abmahnen--> kündigen des Azubis

Einen Azubi kann man sehr wohl kündigen und vorallem sind, dass was du hier aufgezählt hast definitiv kündigungsgründe.

Man sollte dem Azubi mal nen richtigen Schreck einjagen damit er versteht, dass es ernst ist.

LG Mira

Sicher kann man auch einen AzuBi kündigen. Dein Mann aber muss sich auch mal in der Firma durchsetzen - dass er nicht mehr soviel Überstunden macht. Wenn das Personal nicht reicht und der AzuBi (der ja noch in der Ausbildung was lernen und nicht nur Arbeit abnehmen soll) "nicht mehr mitspielt", dann muss der Chef wohl noch jemanden einstellen. Dein Mann sollte also das Gespräch mit dem Chef suchen. Die anderen Kollegen/ Kolleginnen müssen doch das gleiche Problem haben.

Ein neuer Mitarbeiter ist ab April eingestellt. Aber der muss ja auch erstmal eingearbeitet werden. Natürlich soll der Azubi auch was lernen. Im ersten Jahr hat das alles super geklappt. Im Moment hat man eben das Gefühl, er hat eine ''Null-Bock-Phase'' und versucht die Tage einfach hinter sich zu bringen. Die anderen Kollegen haben auch das gleiche Problem, aber der Chef sagt, er könne ihn erstmal nur abmahnen.

@fremmel

Sicher muss einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. In einem solchen Gespräch sollte der Chef klare Regeln vorgeben und Fehl-Verhalten reklamieren. Und dein Mann muss dann wohl durch diese Phase erst mal durch. Ich denke, du hast deine Antwort schon selbst gegeben und der Chef der Firma hat auch alles getan, was zu tun ist.

@angy2001

Seit der Sitzung besteht bereits ein Handyverbot während der Arbeitszeit, aber er hält sich nicht dran. Es stört natürlich auch die anderen Mitarbeiter wenn das Handy ständig über den Tisch vibriert.

@fremmel

Der Chef muss hier handeln - dein Mann kann da gar nichts tun, außer für sich selbst zu sorgen.