Wann wird aus einem Nutzungsüberlassungsvertrag ein Mietvertrag?


07.02.2020, 19:32

Im vorliegenden Fall behauptet der Vermieter, dass ein Nutzungsüberlassungsvertrag vorliegt und er sich damit nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist halten muss.

Er erhält allerdings seit 3 Jahren Miete.


07.02.2020, 19:35

Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor.

5 Antworten

Die Nutzungsüberlassung einer Wohnung ist nur steuerrechtlich relevant. Etwa bei teilunentgelticher Überlassung einer Werkswohnung an Mitarbeiter, an Angehörige des Eigentümers oder eigener Teilnutzung als Gewerbe- oder Praxisraum.

Hast du zu einem Wohnraum Schlüssel erhalten und zahlst dafür Geld, liegt konkludent immer ein Mietverhältnis vor. Und das kann auch ohne Vorliegen eines schrifltichen Vertrags nur n. § 573c BGB ordentlich gekündigt oder außerordentlich fristwahrend (Eintritt als Haushaltsangehöriger/Erbe, Mieterhöhung) oder fristlos (Mietrückstand, Unbewohnbarkeit) beendet werden.

G imager761

wenn Miete gezahlt wird (kann auch ein geldwerter Vorteil sein) liegt ein Mietvertrag vor;

ein Nutzungsüberlassungsvertrag liegt z.B. vor, wenn eine Gemeinde einem Sportverein gestattet, in der Schulturnhalle 'Training abzuhalten;

Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 19:43

SUPER

UND WENN ZUNÄCHST 36 Jahr keine Miete gezahlt wurde? & Erst in den letzten 3 Jahren?

Bergfex49  07.02.2020, 19:50
@Mandelauge228

wie geschrieben, wird Miete gezahlt, dann Mietvertrag

imager761  08.02.2020, 07:34
@Mandelauge228

Das kommt darauf an, ob es denn Miete für einen Wohnraum war. Nur weil du das im Verwendungszeck deine Geldüberweisungen so bezeichnet hast, mag der VM mangels schriftlichem Vertrag widerstreitend vortragen.

Wie erwartet man mit dieser dürren Fallschilderung zielührenden, gar belastbaren Rat oder gar Hilfe?.

Mandelauge228 
Fragesteller
 08.02.2020, 16:17
@imager761

Stimmt. Es geht mir jetzt zunächst darum, ob ich die Kosten für einen Anwalt auf mich nehmen soll. Es war kein Wohnraum, sondern ein Gewerberaum. Im Verwendungszweck stand Nutzungsentgelt. Aufgrund von erheblichen Einschräungen im Publikumsverkehr durch Bautätigkeiten wurde dieses mit Einverständnis des Unternehmens/ der Institution reduziert. In einer E-Mail steht konkret " Für die Zeit in der ... erwarten wir kein Nutzungsentgelt".

In einem ersten Anwaltstermin wurde nun gesagt, dass die Institution, deren Räumlichkeiten wir nutzen und erst zum 30.09. hätte kündigen dürfen. Die Gegenseite behauptet immer noch, dass sie uns jederzeit kündigen kann.

Ich bin verunsichert.

imager761  08.02.2020, 22:32
@Mandelauge228

Noch einmal: Handelt es sich um einen Verwahrungsauftrag, der eine Gebpühr/Nutzungsentgelt beinhaltet, darf die jederzeit geklündigt werden (Unterstellraum). Handelt es sich um Gewerbeobjekt mit Mietzahlung (Büro) n. § 580 BGB.

Wenn niemend erfährt, was überlassen wurde, kann nimend sagen, was zutrifft :-(

Wenn Geld für die Nutzung einer Wohnung gezahlt wird, dann handelt es sich i. d. R. um einen Mietvertrag.

Grundsätzlich kennzeichnend für das Vorliegen eines Mietvertrages ist, daß der Vermieter den Gebrauch eines Objektes (Wohnung, Gewerbe, Sachen) gegen Bezahlung eines Entgeltes dem Mieter überlässt. Hierbei ist es auch völlig unerheblich, wie der Vertrag bezeichnet wird - es kommt auf die tatsächliche Rechtssituation an.

Der Nutzungsvertrag kann aber auch gegen Entgelt abgeschlossen werden (z. B. bei Wohnungsbaugenossenschaften oder bei Immobilien der öffentlichen Hand).

Hier wird eine reine Kostenmiete angesetzt.

In solchen Fällen, in denen aber ausschließlich schuldrechtliche, für ein Mietverhältnis typische Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern bestehen, finden die Regelungen des Mietrechts Anwendung (das gilt auch bei Wohnungsbausgenossenschaften oder bei Immobilien der öffentlichen Hand).

Entscheidend für die Beurteilung ist der aktuelle Status.

Meinst du der Unterschied zwischen Leihe und Miete? Die Unterscheidung ist, ob ein Mietzins gezahlt wird, der muss wohl aber nicht zwingend in Geld erfolgen,

Ergänzung, wenn er Miete erhält ist es auch ein Mietvertrag.

die Aussage des Mieter ist insoweit in Deutschland nicht richtig

Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 19:34

Der Vermieter behauptet es liegt ein Nutzungsüberlassungsvertrag vor. In den letzten drei Jahren wurde aber Miete gezahlt. Nun geht es um die Kündigungsfrist.

Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 19:37
nanfxD  07.02.2020, 19:37
@Mandelauge228

Gibt es einen schriftlichen Vertrag? Wenn nein, sind die Zahlungen per Überweisung erfolgt?

Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 19:39
@nanfxD

Per Dauerauftrag- mit Abgabe, dass es sich um Miete handelt

nanfxD  07.02.2020, 19:41
@Mandelauge228

Jo, dann liegt ein Mietvertrag vor. Auch nach dem Augenscheinsbeweis würde ich hier ein Mietvertrag annehmen. Es gibt übrigens keinen "Nutzungsüberlassungsvertrag" in DE, das ist eher ein Überbegriff für Miete, Leihe und Pacht.

Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 19:44
@nanfxD

Auch wenn zunächst mehr als 30 Jahre keine Miete gezahlt wurde?

nanfxD  07.02.2020, 19:47
@Mandelauge228

Aus meiner Sicht ja, hat sich quasi der Vertrag geändert oder waren es rein freiwillige Leistungen, dann könnte das anders aussehen. Für mehr Details wohl dann aber zu einem Rechtsanwalt

... gar nicht.

Es sei denn, der Nutzungsvertrag wird beendet und der Gegenstand wird zum Mietobjekt.

Gesetzliche KF gibt es ja auch nur für Wohnraummiete.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mandelauge228 
Fragesteller
 07.02.2020, 20:36

Für einen Gewerbemietvertrag gibt es dich auch eine Kündigungsfrist.