Mietvertrag anders als Meldebescheinigung?

6 Antworten

Im Mietvertrag steht der Tag, an dem das Mietverhaeltnis begonnen hat. Ab dem Tag sind Miete und Nebenkosten zu zahlen (sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde).

In der Meldebescheinigung steht der Tag, ab dem du an der betreffenden Adresse gemeldet bist. Mit dem Mietvertrag hat das nichts zu tun. Man kann auch etwas mieten, ohne dort zu wohnen oder gemeldet zu sein.

Du bist jetzt also mit 4 Monatsmieten im Rueckstand. Das ist bereits ein Grund fuer eine fristlose Kuendigung.

Du hast die Wohnung ab August gemietet, also zahlst du auch ab August Miete. Eine Meldebescheinigung ist für die Miete nicht relevant.

Wenn lt. Mietvertrag am 1.8. Mietbeginn war, so ist auch ab dann Miete zu bezahlen.

Meldebescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) und Mietvertrag haben nichts miteinander zu tun.

Das eine bestätigt lediglich das und wann Du tatsächlich eingezogen bist und das andere regelt das Mietverhältnis zwischen dir und deinem Vermieter.

Wenn der Mietvertrag am 1.8. begonnen hat mußt Du auch ab 1.8. Miete zahlen. Vorausgesetzt der Vermieter hat dir die Wohnung zur Verfügung gestellt.

Oder wurde der Mietvertrag am 1.8. abgeschlossen und Mietbeginn war der 1.10.?

Entscheidend für deine Frist zur Anmeldung beim Meldeamt ist der tatsächliche Einzug. Die Anmeldung muss/soll binnen 14 Tagen danach erfolgen. Dazu muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausfertigen und dir aushändigen.

Miete ist gemäß vereinbartem Mietbeginn zu zahlen, unabhängig ob du eingezogen bist oder nicht.