Hat mein Ex Rechte wenn er nicht im Mietvertrag steht aber Miete gezahlt wird?

3 Antworten

Mein Ex Freund wohnt bei mir, er steht allerdings nicht im Mietvertrag. 

Dann hat er gegenüber Deinem Vermieter keinerlei Rechte und Pflichten.

Da wir momentan aber noch ALG 2 bekommen wird automatisch vom Amt die Hälfte für ihn Miete gezahlt. 

Das dürfte eigentlich ohne Mietvertrag nicht bezahlt werden, denn das Amt verlangt eine Bestätigung, entweder von Deinem(Eurem) Vermieter oder von Dir.

zu meiner Frage.. hat er irgendwelche Rechte? Ich möchte ihn nicht mehr hier wohnen haben aber er will einfach nicht ausziehen und beruht sich darauf das das Amt die Hälfte der Miete übernimmt

Auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist ein mündlicher Mietvertrag wirksam, beweisbar durch Mietzahlung.

Willst Du ihn raushaben dann schau mal hier rein:

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kuendigungsfristen-untermietvertrag/

Es geht aber auch unter folgendem Apsekt, wenn man sich auf den § beruft, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate:

  § 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbstbewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auchkündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sichin diesem Fall um drei Monate.

 

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieterselbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

 

 

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

 

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

MfG

Johnny

Er hat keine Rechte, denn Du bist einzige Mieterin, wenn Du allein im Mietvertrag stehst. Schmeiss ihn raus und informiere die ARGE, dass sie nicht mehr an Dich bzw. an Vermieter zahlen darf.

Schließlich bist Du die einzige, die gegenüber dem Vermieter haftest. Z. B. auch für Schäden, die er anrichtet.

Du weißt schon das es mündliche Mietverträge gibt,beweisbar durch Mietzahlung.

Was ich nur nicht verstehe, dass das Amt Miete zahlt ohne schriftlichen Mietvertrag.

Das ist was faul an der Sache.

@johnnymcmuff

Das weiß ich wohl, aber nicht jede Mietzahlung bewirkt einen Mietvertrag. In diesem Fall bestünde sonst ein Mietvertrag zwischen Amt und Vermieter. Da hätte das Amt schön was dagegen.

Zwischen Lebenspartnern dürfte es selbstverständlich sein, dass jeder nach seinen Möglichkeiten zum gemeinsamen Haushalt beiträgt. Wohnen ist bei vielen der größte Posten und da ist gehört es doch einfach dazu, dass man, auch wenn das Geld letztlich vom Amt kommen muss, für seinen Teil an der Miete selbst aufkommt.

Durch die regelmäßige Mietzahlung vom Amt entsteht aber weder ein Mietvertrag zwischen Amt oder Ex-Lebensgefährte und Vermieter, noch zwischen Ex-Lebensgefährte und der Mieterin.

Und selbst wenn man das so weit dehnen möchte. Es wäre ein möbliertes Wohnen, das in kurzer Zeit beendet werden kann. Da würde ich als Mieterin keine Rücksicht nehmen und keine Angst haben.

Dass seine Hälfte der Miete vom JobCenter überwiesen wurde, gibt ihm keinerlei Rechte an deiner Wohnung. Dafür hat er ja auch bei dir gewohnt. Ihr hattet also einen stillschweigenden Untermietvertrag. Der muss nicht schriftlich fixiert werden. Du kannst ihn aber SCHRIFTLICH kündigen. Wenn er dann nicht auszieht, kannst du von deinem Hausrecht Gebrauch machen, und ihn vor die Tür setzen.