Haftung in der Rubrik Individuelle Vereinbarung in einem Mietvertrag verweigern und nicht zahlen?

6 Antworten

Steht die andere Person auch als Mieter im Vertrag?

Dem Vermieter gegenüber haften nur die Personen die als Mieter in Vertrag stehen.

Wenn diese "Individuelle Vereinbarungen" eine Bürgschaft sein soll, dürfte die mit ziemlicher Sicherheit unwirksam sein.

Wenn xy trotz gegenteiliger Zusicherung nicht zahlt, muss man ihn verklagen. Wenn der Passus im Vertrag rechtsgültig ist, wird er dann zur Zahlung verurteilt.

steht doch klar da: „bei Nichtzahlung übernimmt xy die Haftung“

Geschrieben ist es klar und deutlich. Ob es aber wirksam ist, ist fraglich.

Ich gehe mal davon aus, dass die Person XY die Haftungsvereinbarung auch unterschrieben hat. Dann wuesste ich nicht, warum eine solche Individualvereinbarung nicht wirksam sein sollte.

Das Problem ist nun, wie sich XY denn aus einer solchen Verpflichtung wieder befreien kann. Vielleicht indem sie einfach nicht zahlt? Dann wird der Vermieter das Mietverhaeltnis irgendwann kuendigen. Die bis dahin entstandenen Mietrueckstaende duerfte der Vermieter aber dennoch von XY verlangen koennen. Danach ist dann aber Schluss mit der Haftung des XY.

 Dann wuesste ich nicht, warum eine solche Individualvereinbarung nicht wirksam sein sollte.

Weil laut der aktuellen Rechtsprechung eine individuelle Vereinbarung innerhalb eines Formularmietvertrags, eben nicht als individuelle Vereinbarung angesehen wird (auch wenn diese handschriftlich ist) und somit unwirksam wäre ;-)

Wie sieht die vertragliche Situation aus? Gibt es einen Vertrag für die gesamte Wohnung und zwei Hauptmieter?

Wenn ja, hätte man sich diese individuelle Vereinbarung auch gleich sparen können. Wenn es 2 Hauptmieter gibt, haften beide automatisch gesamtschuldnerisch, d.h. zahlt der eine nicht, kann der andere in Höhe der gesamten Forderung zur Verantwortung gezogen werden.

Bitte vollständig lesen. Soll ich jetzt alles nochmal schreiben?

@Elly1000

Wenn Du Hilfe erwartest solltest Du etwas höflicher sein.

@Elly1000

Nee aber verständlicher!

@Elly1000

Wow...wie freundlich...

Nochmal: Gibt es 2 Vertragspartner innerhalb des Mietvertrages oder wurde das als Bürgschaft vereinbart?

Wenn beide Personen in einem Mietvertrag als Vertragspartner stehen, ist es vollkommen unerheblich, ob der deine dort drin wohnt und der andere nur haftet...

Eine Antwort ist nur möglich, wenn die gesamte Vertragskonstellation bekannt ist, auf welche Du gar nicht eingehst.

@Elly1000

Du sollst nicht alles nochmal schreiben, sondern nur so, dass man auch alles wichtige drin hat. Das ganze dann auch mit Freundlichkeit.

Ich lese da auch nix davon, ob es nur ein Bürge ist oder ein richtiger Vertragspartner.

Meine Mom stand bei meiner ersten Wohnung auch im Mietvertrag und ich hab da allein gewohnt. War als Absicherung für den Vermieter.

@anitari

Ich hab geschrieben zum Beginn Zitat:“Bitte...“

@Elly1000

Nachdem die Sache mit der Höflichkeit geklärt ist, erklär doch nun Bitte ob die Person die haften soll auch als Mieter im Vertrag steht oder nicht.

@Elly1000

Reicht NICHT, Mietvertrag wurde komplett handschriftlich verfasst; oder war es ein gekaufter Einheitsmietvertrag??