Wann verjährt ein Ratenkauf (Neckermann)?

7 Antworten

Kurze Antwort ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht des Insolvenzverwalters im Original und mangels Verzug zurück. Im übrigen ist die Forderung sowieso verjährt. Sollten Sie gegenteiliger Auffassung sein, bin ich gespannt auf ihre Begründung."

So oder so würde ich auf einer Vollmacht des Insolvenzverwalters bestehen. Denn wenn du die nicht hast, kannst du gar nicht sicher schuldbefreiend ans Inkasso zahlen. Selbst wenn du dich trotz Verjährung moralisch in der Pflicht fühlst, den Rest zu bezahlen. Nur nach Vorlage der Vollmacht.

Ohne Verzug brauchst du keine Inkassokosten bezahlen.

Hinsichtlich der Verjährung haben schon genug hier das Richtige gesagt: Es zählt jede Rate für sich. Die Raten in 2013 verjähren erst Ende 2016.

Eine Rechnung verjährt nach drei Jahren. In deinem Fall war es ein Ratenkauf und du hast mit den Ratenzahlungen auch eine Schuldanerkenntnis ausgesprochen. Daher beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahres, wo du dich in Verzug gestellt hast.

Wenn du also 2013 noch eine Rate gezahlt hast, dann endet die Verjährung am 31.Dez 2016

Die letzte Rate habe ich im Jahr 2012 bezahlt.

Spontan meine ich: ist es nicht so, dass jede Rate separat berücksichtigt wird? Raten, die erst im Jahr 2014 fällig wären, beginnen auch erst dann zu verjähren, oder nicht?

@Droitteur

Deine Meinung ist korrekt, ich habe das mit dem Begriff "in Verzug" gestellt ausdrücken wollen.

@Karl37

Nur leider macht es deinen Beitrag vollkommen falsch. Es ist für die Verjährung zunächst vollkommen egal, wann der Verzug ausgelöst wurde. *)

Es zählt die FÄLLIGKEIT der einzelnen Raten. Das Wort "Schuldanerkenntnis" hat auch wenig dabei verloren. Jede Teilzahlung für sich lässt einfach nur Verjährung von Neuem beginnen.

Insofern: Das richtige gemeint, aber falsch ausgedrückt. Für das nächste Mal noch ein bisschen die Fachbegriffe üben.

*) Bei einem Verbraucherdarlehen gibt es eine Besonderheit, die hier aber nicht zum Tragen kommen dürfte. Bei ausgelöstem Verzug gibt es 10 Jahre Hemmung. Wenn es aber bis Ende 2015 keinen Verzug gab, tja, dann auch keine Hemmung. :-)

Die Verjährung beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2016. Du wirst also bezahlen müssen und das ist auch gut so.


Nach 4 Raten habe ich die Zahlungen eingestellt.

Ah ja! Unehrliche Kunden wie dich wünscht sich jedes Unternehmen! Wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast, dann nimm Verbindung mit deinem Vertragspartner auf und versuche, eine Regelung zu finden.

Dein Verhalten ist äußerst kritikwürdig. Wenn Neckermann einen rechtskräftigen Titel gegen dich erwirkt und die Zwangsvollstreckung einleitet, wird auch die Schufa benachrichtigt. Du wirst in der Zukunft viele Probleme bekommen, da du ein unzuverlässiger Vertragspartner bist. Nicht nur bei Handy-Verträgen und Online-Käufen bei Versandhäusern, die alle der Schufa angeschlossen sind, sondern beispielsweise auch bei Mietverträgen. Vermieter holen sich Schufa-Auskünfte über ihre zukünftigen Mieter ein.

Mit so einem Verhalten schadest du dir nur selbst!

Wie würdest du eigentlich reagieren und es finden, wenn du etwas verkaufst, du bist so nett und genehmigst deinem Kunden Ratenzahlungen und dann bezahlt er plötzlich nicht mehr???  Fändest du es gut, wenn dich jemand hinter's Licht führt und dir einen Schaden zufügt????

Leider hast du Recht. In Zukunft werde ich so etwas nicht mehr tun.

etwas falsch mit den Daten das sind 4 Jahre


Wir haben alle Verstanden dass er/sie Mist gebaut hat.

Ich finde es auch nicht gut wie es gelaufen ist und hoffe, dass die Forderung beglichen wird, aber pack jetzt den Strick wieder ein.

Grüße

REK

Cool bleiben, Der Fragesteller steht aber hier nicht vor dem Moralgericht. Da gibts wesentlich schlimmeres . . . 

Anschließend habe ich bis heute (Nov 2016) nichts gehört.

der Drops ist gelutscht

Die Verjährung beginnt am 01.01.2013 und endet am 31.12.2016

13 - 14 - 15 und fertig; Sorry

Also verjährt? Ich werde aber eine Ratenzahlung anbieten