Wann ist eine Forderung verjährt?

7 Antworten

Wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt, ist die Forderung nach 3 Jahren verjährt. Wundert mich eigentlich, dass Otto keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hat.

Mich wundert die ganze Sache auch, weil meines Wissens auch auch alles beglichen wurde...

@vitoek82

Wenn keine Rate mehr abgebucht wurde, ist die Sache wohl auch erledigt und Inkasso rechnet mit der Dummheit der Leute. Einfach Widerspruch einlegen mit Hinweis auf Verjährung. Außerdem kannst Dir auch eine AKTUELLE Abtretungserklärung schicken lassen.

@SCHMULUS

Eine Anmerkung zur Verjährung: Bei Verbraucherdarlehen gibt es eine zehnjährige Hemmung, WENN das Darlehen gekündigt und mit Termin fällig gestellt wurde, man also in Verzug gesetzt wurde. Sollte dies geschehen sein, ist es ggf. noch nicht verjährt. Wenn die einfach nicht mehr abgebucht haben und sich jetzt erstmals melden, ist das Thema aber so oder so durch.

Ich würde nur ein kurzes "Ich erhebe Einrede der Verjährung. Weitere Bettelbriefe nehme ich zum Anlass auf ihre Kosten eine negative Feststellungsklage zu erheben. Zudem stelle ich in Aussicht, mich beim Aufsichtsgericht zu beschweren, da Sie hier Inkassogebühren als Schaden aufführen, obwohl dies als Reingewinn der Otto zufällt."

@mepeisen

WENN das Darlehen gekündigt und mit Termin fällig gestellt wurde

Den Zugang solcher Schreiben, also einer Darlehnskündigung muss der Absender beweisen.

Gäbe es tatachlich ne nachweisbare Kündigung, dann könnte man davon ausgehen, dass die Forderung doch mittlerweile tituliert sein müsste.

Wäre tituliert, würde sich der Inkassonepper nicht auf ne Forderung bezeihen, sondern auf n vollstreckbaren Titel.

Die Forderung ist tatsächlich verjährt, wenn seitdem nichts mehr vorgefallen ist. Schreibe, dass du die Einrede der Verjährung geltend machst und die Forderung nicht bezahlen wirst. Das ist die einfachste Methode.

Forderung aus 2006, wenn nicht tituliert ist seit dem 31.12.2009 verjährt.

Bitte beachte die Einschränkungen bei Verbraucherdarlehen (10-jährige Verjährungshemmung).

Da gibt es hier schon einiges zu diesem Thema: gutefrage.net/frage/deutscher-inkasso-dienst-eos-did-betrug- gutefrage.net/frage/eos-deutscher-inkasso-dienst----betrug--

und woanders auch: de.soc.recht.misc.narkive.com/pGcSM0G5/eos-deutscher-inkasso-dienst-hamburg-neue-abzockmasche

Wer googelt, ist im Vorteil!

Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500€ darf ein Inkassounternehmen nur 58,50 € Inkassogebühr nehmen. Es ist der 1,3er Satz der RVG-Tabelle. Google mal nach der Tabelle, dann findest du eine genaue Aufstellung. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre, allerdings gibt es auch einige Sonderfälle, bei denen es bis zu 30 Jahre sind. Zu finden hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/die-verjaehrung-von-forderungen.html

Hi,

selbst wenn die Forderung berechtigt und und nicht verjährt wäre, gibt es bei ner Abtretung KEINE Inkassokosten.

Bei Konzerninternem Inkasso darf man exakt 0€ fordern. Da hier kein Schaden entsteht, sondern in betrügerischer Absicht ein Reingewinn des Konzerns als Schaden begründet wird.

Im Betreff des Mahnquarkschreibens ist von einer "abgetretenen Forderung" der Otto Verbummfidelversand die Rede.

Bei einer abgetretenen Forderung darf ein Inkassobüro überhaupt gar keine Inkassogebühr berechnen. Weil es die Forderung in eigener Sache vertritt.

Und selbst wenn keine Abtretung vorliegen würde: 1,3-fach RVG geht i.d.R. auch nicht. Es handelt sich allenfalls um eine einfache Tätigkeit gemäß RVG.

@Goofy62
Es handelt sich allenfalls um eine einfache Tätigkeit gemäß RVG.

Bedeutet: 0,3 Gebühr für "Schreiben einfacher Art".