Inkassomahnung neckermann Universum Inkasso und Bosch Inkasso, was tun?

5 Antworten

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Hat dieses Bosch inkasso was mit der Firma Bosch zu tun??

Universum inkasso ist berühmt dafür, andere für sie schulden einzutreiben. Die haben schon zu viel negative Presse, die lassen andere ihre Drecksarbeit erledigen. 

Ich möchte dir nur sagen, dass du ihnen NIEMALS am telefon dich über ratenzahlung bedudeln lassen darfst, keine diskussion über Ratenzahlen, denn genau auf diesem wege haben die mich durchgenommen und vor Gericht das Telefonat vorgespielt bei dem ich bezüglich Ratenzahlung ausgefragt wurde und bedauerlicherweise am Telefon diese Forderung nicht beschtritten habe. Eine Diskussion reicht vor gericht anscheinend als Schuldanerkennung aus. Selbst wenn du nur zum spaß sagst, dass du den Hunden nur 1 Euro zahlen willst oder eine Pfandflasche vor woche - sofern du eine auf der Müllkippe findest. 

Also denk dran: Alles bestreiten.

Nicht nein sagen ist also ein Ja?

Eine Forderung verhört nach 3 Jahren + den Rest des Jahres, wo sie entstand. Sofern die Forderung 2011 entstand, ist diese am 31.12.2014 verjährt. Zwar besteht zwar die Forderung nach wie vor, aber diese ist eben nicht mehr gerichtlich einklagbar und das Inkassobüro kann nur hoffen, dass du freiwillig zahlst. (Was du natürlich nicht machst!)

Die Forderung ist nur dann gerichtlich einklagbar, wenn die Forderung tituliert wurde (Mahnbescheid, Klage, Schuldanerkenntis vor einem Notar). Offenbar ist das genau bei dir nicht passiert.

Mein Vorschlag: Schreibe dem Inkassoladen, dass du die Forderung nicht anerkennst, weil dir unbekannt ist und die dir nachweisen sollen. Hilfsweise berufst du dich auf die Verjährung. (Dieses Hinweis auf Verjährung musst du zwingend angeben, sonst gilt die nicht)

Die letzte bestellung bei Neckermann war glaube ich im März 2011 und dann die zahlungsvereinbarung vom 01.09.2011

Handelt es sich dabei um eine schriftliche Übereinkunft? Falls nein, Antwort an das Inkasso mit entsprechender Einredeerhebung. Dann kannst Du das Ganze in den Papierkorb werfen, weil in Ermangelung eines MB/VB und somit einer Verjährungshemmung mit Ablauf des Jahres 2014 verjährt. § 195 BGB.

Zudem solltest Du Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Das Inkasso weiß sehr wohl, dass diese Forderung verjährt ist; eine Anzeige mit der Aufforderung zum Lizenzentzug beim zuständigen Aufsichtsgericht für den Inkassodienstleister ist ebenso angebracht.

Zudem solltest Du Strafanzeige stellen wegen Betrugs. Das Inkasso weiß sehr wohl, dass diese Forderung verjährt ist; eine Anzeige mit der Aufforderung zum Lizenzentzug beim zuständigen Aufsichtsgericht für den Inkassodienstleister ist ebenso angebracht.

Das geht zu weit. Denn die Einrede der Verjährung ist etwas, was man als Schuldner schon aktiv erheben muss. Es liegt keine Täuschung im Sinne des Betruges vor, wenn eine verjährte Forderung geltend gemacht wird.

Die Beschwerde beim Aufsichtsgericht würde aber aus anderem Blickwinkel Sinn ergeben: Und zwar bei Universums Aufsichtsgericht. Wegen der Tatsache, dass man mehrfach bestritten hat und sie ein anderes Inkasso hinzu ziehen, weil sie wohl nur den Druck erhöhen wollen. Zudem würde ich argumentieren, dass das Hinzuziehen eines anderen Inkassos beweist, dass sie hoffnungslos überfordert sind, dass sie gar nicht die notwendigen Rechtskenntnisse besitzen um diese Forderung geltend zu machen. Anders ist ja nicht zu erklären, wieso sie die Hilfe eines anderen Inkassos benötigen. Damit aber ist bewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht mehr vorliegen und denen von Amts wegen die Geschäftstätigkeit untersagt werden muss.

Verjährt? Wie kommst du denn auf diesen Traum?

Hast du damit gerechnet? Durch Nichtzahlung und Nichtbeachtung der Mahnungen und Zahlungsaufforderungen?

Du weißt schon, dass dadurch die Summe deiner Zahlungsverpflichtung steigt, und steigt, und steigt?

Welche "Zahlungsvereinbarung" hast du denn nicht getroffen? Du beziehst Ware, und die musst du auch bezahlen.

Widerspruch: Mit welcher Begründung hast du diesen eingelegt? Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, wird die meist ignoriert bzw. zurückgewiesen. Darüber bist du sicherlich informiert worden.

Mein Rat: Zahlungsvereinbarung treffen und PÜNKTLICH zahlen!

Verjährt? Wie kommst du denn auf diesen Traum?

§§194ff. BGB

Du weißt schon, dass dadurch die Summe deiner Zahlungsverpflichtung steigt, und steigt, und steigt?

Verzugszinsen i.H.v. 5% p.a. über Basiszins, pro Brief 2,50. Alles überschaubar

@franneck1989

Mahnkosten? Bearbeitungskosten? Anwaltskosten?

@Schuhsohle

Mahnkosten?

2,50 pro Brief, schrieb ich ja

Bearbeitungskosten?

Stellen keinen Verzugschaden dar

Anwaltskosten?

Sind bei geschäftserfahrenen Gläubigern nicht oder nur teilweise durchsetzbar, da §254 BGB gilt

Du hast sicherlich noch nie einen Blick ins BGB geworfen, denn anders lässt sich deine Antwort nicht erklären!

Aus Gründen der Rechtssicherheit verjähren Forderungen und nur bestimmte Formen hemmen die Verjährung,. Poplige Mahnungen von Neckermann, Anwählten oder Inkassoläden haben keinerlei aufschiebende Wirkung. Ein Mahnbescheid oder Klage hat so ausschiebende Wirkung. Was eben nicht passierte.

@Jewi14

Interessant... § 203 und § 204 (3) BGB...

Und eine Zahlunsverpflichtung bzw. Mahnung als "popelig" zu bezeichnen, oha.

Dann brauchen wir alle ja unsere Rechnungen in Zukunft nicht mehr zu bezahlen! Hurra!

@Schuhsohle

§ 203 und § 204 (3) BGB...

Treffen hier nicht zu, wie der Frage zu entnehmen. Zudem wäre die Verjährung nur 3 Monate gehemmt

@Schuhsohle

@Schuhsohle, mit notorischen Zahlungsverweigerern ist eine Sachdiskussion sinnlos. Deren Rechtsverständnis ist wirr und beruht vermutlich  auf irgendwelchen absurden Fehlinformationen, die sich notorische Schuldner in allerlei Internetforen gegenseitig vorerzählen.

Es ist im juristischen Alltag schon ermüdend, sich mit solchen Leuten befassen zu müssen, da sie komplett uneinsichtig sind. Über die psychologischen Hintergründe solchen Verhaltens mag man spekulieren.

@OnkelSchorsch

mit notorischen Zahlungsverweigerern ist eine Sachdiskussion sinnlos.

Was genau ist an den angebrachten Gegenargumenten falsch?

@OnkelSchorsch

Danke, Onkel Schorsch! Du hast so recht!

@OnkelSchorsch

@Schuhsohle, mit notorischen Zahlungsverweigerern ist eine Sachdiskussion sinnlos.

Das gilt für notorische Realitätsverweigerer midnestens ebenso. Näheres siehe § 195 BGB. Zitat:

"Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."

und § 204 BGB:

"Die Verjährung wird gehemmt durch [...] die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren (...)"

Ergo sind die Forderungen -auch wenn sie berechtigt sind - juristisch verjährt, und zivilrechtlich nicht mehr einklagbar. Mahnungen sind diesbezüglich irrelevant.

Es ist im juristischen Alltag schon ermüdend, sich mit solchen Leuten befassen zu müssen,

Führst Du häufiger Selbstgespräche?

@OnkelSchorsch

Deren Rechtsverständnis ist wirr

Ahja. Auf die Spielregeln der Verjährung hinzuweisen sind also absolut wirres Rechtsverständnis? Ich wünsche dir viel Spaß, wenn dir gegenüber jemand zu Recht Einrede der Verjährung erhebt und wenn du mit diesem Argument von einem wirren Rechtsverständnis entgegnest vor Gericht. Ich vermute mal, wenn du es nicht gerade schaffst, den Richter erfolgreich zu bestechen, dass er mit dir kurzen Prozess macht und sagt "Sonst keine Argumente, lieber Kläger OnkelSchorsch? Gut. Klage abgewiesen". Das dauert keine 5 Minuten.

Verjährt? Wie kommst du denn auf diesen Traum?

§ 195 BGB. Regelverjährung, hier zum 31.12.2014.

Du weißt schon, dass dadurch die Summe deiner Zahlungsverpflichtung steigt, und steigt, und steigt?

Aber nur diejenigen, die nicht verjährt sind. Das aber genau ist hier eingetreten, wenn kein MB ergangen ist.

@FordPrefect

So wie der Fragesteller die Sachlage darstellt, bin ich schon der Meinung, dass ein Mahnbescheid ergangen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Inkassobüro oder ein Anwalt nur ein liebes Briefchen schreibt und um Zahlung "bittet". Aber vielleicht täusche ich mich ja, nachdem sich hier so viele Möchtegernjuristen tummeln ;-)

Ich kenne solche Angelegenheiten von meinem Vater, selbständiger Unternehmer.

@Schuhsohle

So wie der Fragesteller die Sachlage darstellt, bin ich schon der Meinung, dass ein Mahnbescheid ergangen ist.

Das steht aber nirgends. Und ein Inkasso wird nur dann einen MB beantragen, wenn es um eine entsprechend hohe Summe geht, und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Forderung zzgl. der durch den MB anfallenden Gerichts- und GV-Kosten auch vollstreckbar sein wird. Im Masseninkasso kommt das fast nie vor. Da sendet man zig Formschreiben, und hofft darauf, dass irgendwer naiv genug ist, diese Kosten tatsächlich zu zahlen.

@FordPrefect

"Entsprechend hohe Summe"?

@Schuhsohle

So wie der Fragesteller die Sachlage darstellt, bin ich schon der Meinung, dass ein Mahnbescheid ergangen ist.

Bitte nicht irgendwas hinzu dichten und dann auch noch Unsinn draus konstruieren.

Auch bei einem gerichtlichen Mahnverfahren wäre die Verjährung nur 6 Monate gehemmt.

@Schuhsohle

bin ich schon der Meinung, dass ein Mahnbescheid ergangen ist

Du kannst natürlich einer Meinung sein. Das ändert nichts dran, dass du damit wild spekulierst. Zudem ist ein Mahnbescheid, dem man widerspricht, bis auf die 6 Monate Hemmung ebenfalls irrelevant.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Inkassobüro oder ein Anwalt nur ein liebes Briefchen schreibt und um Zahlung "bittet".

Doch, in der Tat ist es so. Die Forderungen werden kartonweise für einen Appel und ein Ei aufgekauft. Wenn von 50 verjährten Forderungen nur 5 am Ende bezahlt werden, geht die Rechnung fürs Inkasso bereits auf.

Ich kenne solche Angelegenheiten von meinem Vater, selbständiger Unternehmer.

Schön. Aber dein Vater ist nicht Neckermann und auch nicht der Insolvenzverwalter der Neckermann. Du kannst nicht einfach von deinem Vater auf andere schließen. Oder ist dein Vater Vorstand in einem riesigen Konzern? Ich glaube nicht.

@Schuhsohle

Natürlich. Verjährte Forderungen sind viel zu risikobehaftet. Da muss die Summe hoch genug sein, so dass man die 32€ oder mehr investiert. Die muss das Inkasso vorausstrecken und es gibt keine Garantie, es jemals zurück zu bekommen.

Hallo,

suche am besten eine Schuldnerberatung auf, die kennen sich mit solchen Angelegenheiten bestens aus und können dir evtl einen Hinweis geben, wie du dagegen vor gehen kannst ggf. sogar mit deren Hilfe.

Richtig, aber bis man da einen Termin bekommt...

Völlig überflüssig. Verjährt ist verjährt. Für diese Erkenntnis braucht es weder einen Anwalt noch eine Schuldnerberatung. Wieso mutwillig sinnvolle Einrichtungen mit solchen Bagatelldingen belasten? Es genügt, wenn sich echte Problemfälle bei einer Schuldnerberatung melden. Jene, die wirklich nicht mehr wissen, wie sie ihre Schulden bezahlen oder abwehren sollen. Damit haben die Schuldnerberater genug zu tun.