Wann sind die Zinsen zu einem Titel verjährt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist richtig, dass Zinsen nach 3 Jahren verjähren. Die Verjährung wird jedoch unterbrochen, wenn eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme vor Ablauf der 3 Jahre eingeleitet wird . Es sieht so aus, dass zwischen 2004 und 2009 keine Zwangsvollstreckung vom Gläubiger beantragt wurde, so dass Verjährung eingetreten ist. Mein Vorschlag wäre, über den Gerichtsvollzieher die Einrede der Verjährung der Zinsen zu erheben und ihn zu bitten, dass er sich vom Gläubiger ein abgeändertes Forderungskonto übersenden lässt.

Lucy12345 
Fragesteller
 19.03.2012, 11:27

Ich werde den OGV kontaktieren. Wenn das wirklich so wäre, ging es mir schon echt viel besser! Mittlerweile sind die Zinsen nämlich fast genau so hoch wie die Hauptforderung! Ich hoffe, ich brauche nicht doch noch einen Anwalt einschalten. Das kostet alles Geld, das ich nun nicht mehr habe!

Janet, vielen Dank!

janet  20.03.2012, 09:09
@Lucy12345

Wird schon klappen. Meld Dich, wenn Du doch noch Hilfe brauchst. Ich kenn mich ganz gut aus in der Zwangsvollstreckung, bin Rechtsanwaltsfachangestellte.

Lucy12345 
Fragesteller
 20.03.2012, 09:44
@janet

Deine Hilfe würde ich sehr gerne noch einmal in Anspruch nehmen... Wenn ich Einrede auf Verjährung der Zinsen erhebe, werden die Zinsen ab 2009 neu berechnet?

Ich habe einen Zinsrechner im Netz gefunden:

Von 2001 bis 2012 sind rund 2.399 Euro Zinsen aufgelaufen.

Ist es richtig, das dann ab 2009 der reine Hauptforderungsbetrag neu verzinst wird???

Das wären dann nur noch rund 420 Euro Zinsen!!!!

Die Kosten die durch den GV und den Gebühren entstanden sind sind doch unverzinsbar, oder?

Lucy12345 
Fragesteller
 20.03.2012, 10:57
@Lucy12345

Der GV sagte zu mir, ich muss den Anwälten des Gläubigers ein Schreiben zur Einrede der Verjährung der Zinsen schicken. Er darf mir keine Rechtberatung geben, mir damit weiterhelfen.....

Wie schreibe ich das? Ich habe einen Musterbrief gefunden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom (Datum), (Aktenzeichen) machen Sie eine Forderung in Höhe von … (Euro) gegen mich geltend. Diese Forderung ist bereits verjährt.

Aus diesem Grund mache ich hiermit unter Berufung auf §214 Abs. 1 BGB von meinem Recht auf Einrede der Verjährung Gebrauch. Muss ich hier reinschreiben das die Zinsen vor 2009 verjährt sind? Stimmen die Paragraphen? Möchte mich nicht zum Vollhorst machen... :(

Sorry, das ich dich so damit bombadiere aber ich habe echt keinen Plan von so etwas und muss mich alleine da durchkämpfen....

Hilfst du mir noch mal????

Wolkensonne12  10.06.2012, 12:19

Hallo, kannst du mir vielleicht auch helfen? Von anderen bekomme ich nur unqualifizierte Kommentare.

Zinsen gehören zur Hauptforderung. Wurde aber seinerzeit nur die Hauptforderung bezahlt besteht die Zinsforderung als Teil des Titels fort.

janet  18.03.2012, 17:36

Das ist nicht ganz richtig. Zinsen ab Rechtskraft des Titels unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist.

Zinsen aus einer bereits titulierten Forderung verjähren nach 4 Jahren. D. h. die letzten 4 Jahre zurück müssen sie bezahlt werden. Die Einwendungen gegen Zinsen, die über 4 Jahre hinaus gehen musst Du bei dem Gläubiger, bzw. dessen Vertreter geltend machen, ggf. auch dem Gerichtsvollzieher gegenüber.

Wenn Du die Forderung Deines Mannes bezahlen willst, versuche Dich mit dem Gläubiger wegen der Zinsen zu einigen. Die bisherigen Kosten der Vollstreckung, die Du aufgezählt hast, haben damit nichts zu tun. Das sind notwendige Kosten der Vollstreckung und diese sind zu bezahlen.

Wenn Dein Mann die eidesst. Versicherung leisten soll, hat er ggf. auch die Möglichkeit in dem dafür gesetzten Termin Widerspruch einzulegen, diesen jedoch beschränkt auf die Zinsen. Dann werden die Akten dem Gericht vorgelegt und dieses entscheidet darüber.

VG Kirsan

janet  18.03.2012, 17:34

Es ist soweit alles richtig, nur die 4 Jahre gelten schon länger nicht mehr, es sind jetzt 3.

Wenn es einen gerichtlichen Titel gibt, gilt der 30 Jahre lang.

janet  18.03.2012, 17:37

Wie oben schon geschrieben ist es richtig, dass aus einem gerichtlichen Titel die ZV 30 Jahre möglich ist. Aber bezüglich der titulierten Zinsen ab Rechtskraft des Titels gibt es eine Besonderheit - siehe mein Beitrag.

Vermutlich hat Dein Mann einen "gelben" Brief bekommen, also einen Zustellungsauftrag. Dieser verjährt erst nach 30 Jahren. Du solltest allerdings nicht Deine ganzen Ersparnisse dafür hergeben. Ihr könnt jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren, das wird in der Regel genehmigt.

janet  18.03.2012, 17:35

Es ist schon richtig, dass wenn man einen Vollstreckungsbescheid bekommt, aus diesem 30 Jahre die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Aber bezüglich den Zinsen gibt es eine Besonderheit - siehe mein Beitrag.