Forderung die 13 Jahre alt sind
Ich halte mich kurz, ich soll und habe vorher noch nie ein Schreiben bekommen eine Zahnarztpraxis eine Rechnung aus dem Jahre 2002 bezahlen, Zinsen für den Zeitraum 2002 bis 2015, das Forderungen nur 2 bei Banken 3 Jahre eingetrieben werden können und diese Forderung sogar gegen Gesetze verstößt, frage ich mich ob eine Anzeige bei der Polizei angemessen ist und das dann die Staatsanwaltschaft diese Anzeige bearbeiten soll. Denn ich kenne es, es werden immer andere Einrichtungen damit beauftragt und immer mehr Kosten entstehen. Die Zinsen aktuell und Gebühren von einer Summe von 85 Euro, ist die aktuelle Gesamtsumme 1410 Euro
7 Antworten
Geldforderungen gegen einen Schuldner bestehen nicht ewig, sondern unterliegen der sog. Verjährung. Seit dem 1.1.2001 gilt das neue Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierdurch haben sich auch die Verjährungsfristen geändert. Während vor dem Jahr 2002 Unterschiede in den Verjährungsfristen bei Forderungen unter Kaufleuten und Nicht-Kaufleuten bestanden, gibt es nunmehr eine einheitliche Regelung.
Regelverjährung drei JahreIm BGB gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Wichtig ist die Frist bei der Geltendmachung von Forderungen, beispielsweise aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringungen von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Derartige Forderungen verjähren innerhalb von drei Jahren.
Wichtig zu wissen ist, wie sich diese dreijährige Verjährungsfrist berechnet. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn beispielsweise eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.5.2010 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2010. Bis zum 31.12.2013 ist die Forderung nicht verjährt. Ab dem 1.1.2014 tritt dagegen Verjährung ein.
Ein Deinem Fall ist die Forderung im Jahr 2002 entstanden. Am 1.1.2006 wäre also die Verjährung eingetreten.
Verjährung muss geltend gemacht werdenEine Verjährung ist eine sog. Einrede, die durch den Schuldner ausdrücklich geltend gemacht werden muss. Ob der Anspruch verjährt ist, wird daher von Gerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern der Schuldner muss sich ausdrücklich mit dem Hinweis auf die Verjährung verteidigen. Zahlt der Schuldner eine Forderung, obwohl diese verjährt ist, kann er deshalb den gezahlten Betrag gemäß § 214 Abs. 2 BGB nicht wieder zurückfordern.
Kurz gesagt, Du musst dem Gläubiger mitteilen, dass Du die Verjährung geltend machst. Das machst Du am Besten schriftlich per Einschreiben.
Quelle: http://www.channelpartner.de/a/wann-verjaehren-schulden,287595
Anders sieht die Sache aus, wenn es auf Grund der Forderung bereits eine gerichtliche Entscheidung gab und der Glübiger einen "vollstreckbaren Titel" zu der Forderung erwirkt hat.
Die Verjährungsfrist für solche Titel beträgt 30 Jahre.
Hallo,
normalerweise verjähren Forderungen nach 3 Jahren.
Stutzig macht mich nur die hohe Summe, die ja darauf hinweist, dass eine bestimmte Leistung vom Zahnarzt erbracht wurde und dann keine Rechnungstellung erfolgt ist. Normalerweise wird nach Nichtbezahlung einer Rechnung ein fristgerechtes Mahnschreiben gesendet.
Du solltest die Situation mit einem seriösen Schuldnerberater klären.
Liebe Grüße
auf jeden Fall ist das sehr eigenartig - ich würde da wirklich einen Schuldnerberater zur Hilfe nehmen - rein rechtlich ist die Rechnung bzw. Forderung schon lange verjährt. LG
wenn da kein titel besteht für sind die schulden verjährt. teile dem absender das mit und damit hat sich das dann erledigt.
einer der nach 13 jahren eine forderung eintreiben will, da ist nichts mit einem Brief erledigt
wenn es da keinen gerichtlichen titel gibt hat es sich mit einem brief erledigt. da teilt man ihm einfach mit das man der forderung widerspricht. dann kann er gerne klagen und nachweisen warum die verjährung da nicht greifen sollte
Hallo,
seit dem Jahre 2001 steht im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Verjährungsfrist nach 3 Jahren. Diese Verjährungsfrist musst allerdings du geltend machen und dementsprechend dem Gläubiger kundtun, dass du die Summe wegen der Verjährung nicht zahlen wirst.
Sollte es weiterhin versucht werden kannst du eine Unterlassungsverfügung erwirken.
Die Forderung ist längst verjährt, vorausgesetzt sie ist nicht gerichtlich tituliert. Die Verjährung ist am 31.12.2005 eingetreten.
Ist nicht gerichtlich tituliert, aber wenn die einmal anfangen dann kommen die mindestens 1 mal pro jahr und versuchen es immer und immer wieder
Dann kannst du die Mahnungen entspannt ignorieren. Wenn du höflich sein willst, teile der Praxis mit, dass die Forderung längst verjährt ist und sie sich das Porto sparen können.
Ok werde diesen moderaten Weg probieren, kommen die nochmal werde ich Anzeige erstatten
kommen die nochmal werde ich Anzeige erstatten
Was willst du anzeigen!?
Entschuldigung 351,10 Euro mein Fehler ist die Summe habe gerade nochmal geschaut