Rechtsanwaltskanzelei am Modenbach verlangt nach Begleichung Verzugsschäden?

Hier einmal das Schreiben von Modenbach RA - (Vollstreckungsbescheid, zahlungsaufforderung, Obergerichtsvollzieher)

2 Antworten

Hallo SucheHilfe,

der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen kann lediglich die im Titel (ich nehme an, es handelt sich hier um einen Vollstreckungsbescheid) aufgeführten Geldleistungen verlangen. Diese setzen sich zusammen aus der Hauptforderung, den Verzugszinsen aus der Hauptforderung (§288 BGB) und notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (§§ 91, 788 ZPO). Letztere sind nicht verzinslich.

Das bedeutet: das Inkassounternehmen könnte maximal ein paar Tage Verzugszinsen in Rechnung stellen, da des Öfteren zwischen dem vom GV gesetzten Zahlungstermin und dem tatsächlichen Eingang des Forderungsbetrages beim Gläubiger mehrere Tage oder auch Wochen vergehen. Dies hat nach meiner Auffassung aber keinesfalls etwas mit Verzugsschaden aus Pflichtverletzung gem. §280 Abs. 1 BGB zu tun. Dies würde einen gesonderten Titel erfordern, oder aber diese Pflichtverletzung wäre bereits im vorhandenen Titel enthalten.

Das von Dir benannte Inkassobüro ist in der Branche nicht unbekannt.......

Die GV streichen i.d.R. unberechtigte Positionen aus der Forderungsaufstellung heraus - also solche Kosten, die für die ZWV nicht notwendig sind/waren (§788 ZPO). D.h., über den laut Zahlungsaufforderung des GV hinausgehende Beträge sind irrelevant.

Ich persönlich halte das Vorgehen für einen Trick zum Geldverdienen.

Ich denke, Du kannst es Dir erlauben, entsprechend selbstbewußt aufzutreten und, wie Du selber bereits angedacht hast, eine Forderungsaufstellung anfordern - dies verbunden mit der Ankündigung, Dir rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vorzubehalten.

Meine Prognose ist, daß man Dir mitteilen wird, daß die Sache für Dich erledigt ist.

Viel Erfolg und beste Grüße

itasca

Das ist der ihr Pech, wenn sie in ein und dergleichen Sache bereits das gesamte Mahnverfahren durch haben, dies rechtsgültig abgeschlossen ist und sie nun weitere Forderungen aus der gleichen Sache begehren.

Hat dir der OGV den entwerteten Schuldtitel nach deiner Zahlung zugestellt?

Was steht im Mahn- und Vollstreckungsbescheid? Steht da was mit Verzugsschäden oder Verzugszinsen?

Wenn ja, wie hoch sind diese?

SucheHilfe129 
Fragesteller
 16.05.2017, 17:33

In der Forderungsaufstellung stehen nur Punkte in Tabellenform wie:

Vollstreckungsbescheid vom xx.xx.xxxx - Umsatz: 309,78 - Unverz. Kosten: 108,54 - verz. Kosten 128,39 - Zinsen 3,10 - Hauptforderung 69,75

und darunter wiederum Aufstellung mit dem Stand 26.01.17 - Umsatz: 316,45 davon Unverz. Kosten: 108,54 - verz. Kosten 128,39 - Zinsen: 9,77 - Hauptforderung: 69,75

also beläuft sich die Forderungsaufstellung auf 316,45 + 61,17 OGV-Kosten (vermutlich) = 377,62  € die ich gezahlt habe.

Anbei gab es einen "Hinweis zur Forderungsaufstellung" der wie folgt heißt: "In der dem Vollstreckungsauftrag beigefügten Forderungsaufstellung sind ggf. auch Positionen enthalten, die bisher nicht tituliert sind. Diese sind durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens mit der Beitreibung der titulierten Forderung entstanden und müssten nunmehr in einem gesonderten Verfahren als Verzugsschaden tituliert werden. Auch in diesem Verfahren würden wiederum Kosten enstehen, sodass ein "perpetuum mobile" mit einer nicht endenen Kostenspirale in Gang gesetzt würde. Um dies zu verhindern, wurden diese bislang nicht titulierten Kosten in der beigefügten Forderungsaufstellung belassen. Die Prüfung, ob diese (möglicherweise nich nach § 788 ZPO als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung zu bewertenden) Kosten bei der Ausführung des Auftrags berücksichtigt werden, obliegt dem jeweils zustädnigen Vollstreckungsorgan (LG Oldenburg, Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung 1993, Seite 156; Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO § 788 Rdnr. 13). Es wird jedoch anheim gestellt, dem Schuldner die Sachlage hinsichtlich der weiteren , nicht titulierten Kosten zu verdeutlichen und eine entsprechend Zahlung entgegenzunehmen."

Einen entwerteten Schuldtitel habe ich bisher nicht erhalten, was mich sehr verwundert. Ebenfalls erreiche ich den OGV zu seinen angegeben Telefoniezeiten nicht, wodurch ich ihn nun übermorgen im Büro diesbezüglich besuchen werde.  

JuraWissen  16.05.2017, 17:48
@SucheHilfe129

Der entwertete Schuldtitel ist dir umgehend nach Begleichung deiner Schuld auszuhändigen. Also nach maximal 2 Wochen ( angemessene Frist ) .

Du kannst den Titel sowohl vom GV als auch vom Gläubiger fordern. Auch wenn du ihn vom GV hast, kannst du vom Gläubiger noch mal zumindest eine Zahlungsbestätigung verlangen.

http://www.schwerd.info/news/klage-auf-titelherausgabe/641/

https://dejure.org/gesetze/ZPO/757.html

Weise die neue Forderung vorerst nach 174 BGB zurück, da keine Gläubiger Vollmacht vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_174.html

Inkassokosten müssen auf keine Fall immer so sicher beglichen werden, wie Gebühren für Rechtsanwälte.

Und selbst zahlreiche Rechtsanwälte setzen ihre Gebühren oft bewusst zu hoch an. Sind also ( moralische ) Betrüger.

Du hast nun mehr als genug bezahlt. Ich bin der Auffassung, dass man nicht doppelt ( Inkasso, Rechtsanwalt ) zahlen muss.

Widerspreche der neuen Forderung daher komplett.