Wann muss sich Arbeitnehmer melden nach Krankheit?

17 Antworten

Das Gesetzt schreibt nicht vor, dass man sich vor Ablauf der AU wieder "gesund melden" muss. Eine AUB ist mit einer Zeitangabe versehen, und nach Ablauf dieser Zeit kann der AG damit rechnen, dass der/die AN entweder zur Arbeit erscheint oder sich erneut AU meldet. Noch ist es es überhaupt rechtens, dass BR und AG eine solche nicht vorhandene Pflicht in einer BV schaffen. M.E. dürfte dieser Passus nichtig sein. Die Abmahnung ist nicht rechtens und er kann dagegen vorgehen.

Während es klar geregelt ist, wann der AN sich beim erstmaligen Kranksein beim AG melden muss, so ist es eben überhaupt nicht gesetzlich geregelt, wie sich der AG verhalten muss, wenn er weiterhin krank ist, schon am letzten Tag der alten AU oder erst am nächsten Tag.

Genauso ist es überhaupt nicht geregelt, ob ein AN sich "gesund" melden muss. Es gibt einige Gerichtsurteile, die sich aber unterscheiden. Eine Abmahnung kann als nicht gerechtfertigt sein.

Zwar sollte in einem guten Arbeitsverhältnis der AN freiwillig melden, wenn er wieder gesund ist. Aber wenn ihr gleich Abmahnung verteilt, so ist wohl das gute Arbeitsverhältnis bei euch nicht gegeben und der AN hat auf stur geschaltet.

Ja, ich kenne Firmen, die verteilen Abmahnungen wie andere zu Weihnachten Grußkarten. Keine Ahnung, ob ihr dazugehört.

Wenn er bis heute seinen Krankenschein hat, muss er auch heute einen neuen Abgeben. Wenn er es nicht tut, könnt ihr davon ausgehen, dass er wiederkommt - ihr könnt ihn einplanen.

Angesichts der Gesamtsituation mit diesem Mitarbeiter ist wohl besser die Trennung angesagt!

Ein verantwortungsbewusster Mitarbeiter hält auch bei Krankheit den Kontakt zu seiner Firma aufrecht. Angesichts der sicher auch ihm bekannten Einsatzplanung am Freitag, hättest du also erwarten dürfen, dass er sich bis heute meldet, um wenigstens anzudeuten, ob er mit einer weiteren Krankschreibung rechnet, oder vermutet, dass er ab Montag wieder einsatzbereit sein könnte.

Also rauswerfen, solche Typen, wenn du besseren Ersatz finden kannst! - Ansonsten gilt die traurige Devise - finde dich mit solchen Zeitgenossen ab, denn "unter Blinden ist der Einäugige immer noch König"!

Eine Anschluss-Krankmeldung müsste der Kollege übrigens spätestens am Montag vorlegen, wenn er bis heute krangeschrieben ist.

@homme:

Angesichts der Gesamtsituation mit diesem Mitarbeiter ist wohl besser die Trennung angesagt!..............Also rauswerfen,solche Typen

Was bist du denn für einer?Die Gesamtsituation kennst du doch überhaupt nicht, bzw. nur aus den Angeben des Fragestellers.

Etwas mehr Zurückhaltung bei vorschnellen Urteilen wäre angebracht.

@lenzing42

Entschuldigung, aber meine eigene Erfahrung als "anerkannt" sehr sozialer Chef hat mich nun mal zu dem gemacht, was ich heute im Umgang mit "bestimmten, in der Zahl leider zunehmenden Mitarbeitern" auch Kollegen rate.

Natürlich gehe ich dabei davon aus, dass im Betrieb selbst alles korrekt läuft, soll heißen die "Gesamtsituation" stimmt. - Man kann ja schließlich nicht vor jeder Antwort zunächst einmal zurückfragen, wie's denn um die Betriebsmoral steht.

@homme

Bei dir möchte ich im Betriebsrat sein..................

@lenzing42

Keine Chance! - Mit dieser Drohung hätte ich dich auch nie eingestellt. :-))

wenn ihr ihm gesagt habt in zukunft soll er das früher abgeben mit der krankschreibung vom arzt könnt ihr ihm nochmal eine abmahnung geben und beim 3ten mal soweit weiß fristlos kündigen