Krankenschein zu spät abgeben fristlose Kündigung in der Ausbildung nach Probezeit möglich?

annie80  15.01.2022, 16:49

Deine erste Abmahnung bei denen?

Siimplex 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:50

Ja

Chiko135  15.01.2022, 16:55

Hast du sonst schonmal unentschuldigt gefehlt?

Siimplex 
Fragesteller
 15.01.2022, 16:56

Nein, war ja wie gesagt auch noch bis vor kurzem in der Probezeit

6 Antworten

Kündigung geht meines Wissens nach erst nach der 3. Abmahnung.

Am Besten mal beim deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) anrufen und vielleicht in die passende Gewerkschaft eintreten. Dann genießt Du den Arbeitsrechtschutz des DGB - und die kennen sich aus.

Wenn du dir ansonsten noch nichts hast zuschulden kommen lassen und auch wie du schreibst während deiner Probezeit keine unentschuldigte Fehlzeiten hattest, halte ich die Kündigung nicht für haltbar. Sie bezieht sich quasi auf den selben Anlass wie die erste Abmahnung und das an zwei Tagen hintereinander auszusprechen halte ich für problematisch. Als Azubi genießt du besonderen Kündigungsschutz und dieses Vorgehen erscheint mir fragwürdig.

Sieht mir eher so aus, als ob sie einen Grund suchen, um dich loszuwerden. Allerdings frage ich mich, warum sie dann bis nach der Probezeit gewartet haben, vorher wäre es einfacher gewesen.

Du kannst einen Anwalt einschalten und auf Weiterbeschäftigung klagen. Das hätte den Vorteil, dass du weiter zur Berufsschule gehen kannst, während du dir einen neuen Betrieb suchst. Ich würde auch, wie du schreibst, die Handelskammer einschalten, die können dir auch helfen, einen neuen Betrieb zu finden.

Siimplex 
Fragesteller
 15.01.2022, 18:35

Brauch man dazu zwingend einen Anwalt? Weil ich glaube nicht das ich mir das leisten kann momentan.

DandyPiecemaker  26.01.2022, 23:02
@Siimplex

In Gewerkschaft eintreten und schon genießt Du den Arbeitsrechtsschutz des deutschen Gewerkschaftsbundes...da zahlst Du nur den Mitgliedsbeitrag - und der ist für Azubis günstig...

Wie groß ist der Betrieb?

Der Kündigungsschutz gilt zum Beispiel in Betrieben in denen weniger als 5 Personen arbeiten nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Die Abmahnung ist berechtig.

Der Arbeitgeber hat Dich ins Büro bestellt, da er solange keine AU vorliegt davon auszugehen hat das man der Arbeit unentschuldigt fernbleibt.

Da Du nicht erschienen bist, wird das als Arbeitsverweigerung gewertet und somit auch fristlos gekündigt.

Ich muss ja schon sagen, dass Du am 04.01. bis zum 07.01. krankgeschrieben wurdest und der Schein erst am 07.01. beim Arbeitgeber eingeht ist schon schlecht. Solange kann die Post nicht brauchen. Hier wurde bestimmt die Post später aufgegeben.
Das dann die AU verlängert wurde und bis zum 13.01. immer noch keine neue AU vorgelegt wurde ist ein Versäumnis.

Der Arbeitgeber kann verhaltensbedingt kündigen, was er in Form der fristlosen Kündigung getan hat.

Ob diese ehr in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird oder man sich vor Gericht aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses trennt mag ich nicht vorhersagen.

Ich kann nur empfehlen mit dem Arbeitgeber schnellstens abzuschließen und mit der IHK nach einem Ausbildungsbetrieb suchen wo Du deine Ausbildung fortführen kannst.

Bringe deine Energie besser in die Ausbildung ein, als in eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem bisherigen Arbeitgeber. Das ist mein Tipp.

Was Du machst, entscheidest Du!

Viel Glück wünsche ich dir, egal welchen Weg Du beschreitest.

Kannst ja mal berichten was Du machst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Probezeit rum ist, ist sie rum. Ab dem Tag, wo sie endet, greifen für dich die Sonderregeln für Azubis rund um die arbeitgeberseitige Kündigung. Diese sind sehr streng - und lassen definitiv keine Kündigung (egal ob ordentlich oder außerordentlich) wegen einer einmalig verspäteten Abgabe eines Krankenscheins zu!

Von daher, ja, definitiv Widerspruch zur Kündigung einreichen. Und wende dich ruhig an die zuständige Kammer zur Unterstützung!

Hacker48  15.01.2022, 16:54

Davon abgesehen, dass er seit über zwei Wochen auf sein Gehalt wartet...

HappyMe1984  15.01.2022, 16:55
@Hacker48

Das ist ein anderes und davon komplett unabhängiges Thema. Bei verspäteter Gehaltszahlung kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen - und ggf. selbst fristlos kündigen, wenn sich das wiederholt bzw. trotz Mahnung keine Zahlung erfolgt. Aber es wird da nichts gegeneinander aufgerechnet oder so. Sprich, eine berechtigte Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer nicht dadurch "aufheben", dass er selbst ebenfalls einen Grund zu einer fristlosen Kündigung hätte.

Hacker48  15.01.2022, 17:00
@HappyMe1984

Es geht um Auslegung. Wenn man die an sich gestellten Forderungen super lasch auslegt und die Forderungen an die andere Seite super strikt, hat das schon ein G'schmäckle.

HappyMe1984  15.01.2022, 17:01
@Hacker48

Auch wieder ein ganz anderes Thema! In diesem Fall kein rechtliches, sondern eher in die Richtung, ob man bei diesem Ausbildungsbetrieb die Ausbildung fortsetzen möchte und sollte. Kernfrage ist und bleibt aber, ob diese Kündigung rechtlich okay ist. Und das ist sie eben nicht, sofern zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Probezeit bereits um war. Sprich, das Ausbildungsverhältnis besteht weiterhin.

Hacker48  15.01.2022, 17:12
@HappyMe1984

Ich denke, dass bei der Argumentation vor Gericht, wenn man bspw. argumentieren will, dass man die Regeln eben streng durchsetzt, es eine Rolle spielt, ob man den gleichen Maßstab auch an sich selbst anlegt. Grundsätzlich, mir geht es nicht um den konkreten Fall.

Naja, du hast es bis Freitag nicht geschafft eine AU von Freitag oder Montag in die Post zu geben. Arbeitsrechtlich kann ich das nicht bewerten, aber Abmahnung 1 und Kündigung an zwei Tagen hintereinander ist schwierig.