Zwangsversteigerung: Wann einziehen bei geräumter Immobilie ?
Wir haben vor kurzem ein Haus aus einer Zwangsversteigerung erworben. Das Haus ist bereits vor Versteigerung vom Eigentümer geräumt worden.
Den Zuschlagsbeschluss und die Rechnung für die Grunderwerbssteuer sind bereits eingetrudelt.
Ab wann steht uns jetzt der Schlüssel zum Haus zu? Ab wann können wir mit der Renovierung beginnen? Leider finde ich dazu im Internet nichts konkretes.
5 Antworten
Mit dem Zuschlag seid ihr Eigentümer (§ 90 ZVG). Dann nach Möglichkeit mit dem Alteigentümer Übergabetermin vereinbaren, Zählerstände ablesen und protokollieren und Schlüssel übernehmen. Die Schlüssel sind Zubehör der Immobilie und werden als solche mit versteigert.
vergeßt mal internet , kümmert euch human beim Notariat / Gericht .
sofort nach beurkundeter eigentumsübertragung , spätestens bei entrichtung des kaufpreises , haben sie zugang und haftung für das gebäude .
richtig lesen bildet
Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer geworden und gleichzeitig berechtigt, das bereits geräumte Haus in Besitz zu nehmen und dort zu arbeiten und zu wohnen oder zu vermieten.
Fehlen die Schlüssel, können Sie ohne weiteres die Schlösser auf Ihre Kosten gewaltsam öffnen und mit neuen Schließeinrichtungen versehen; letzteres empfiehlt sich aus Gründen der eigenen Sicherheit ohnehin!.
Sobald der Zuschlag erteilt wurde, ist man neuer Eigentümer, unabhängig vom Eintrag im Grundbuch.
Aber spätestens bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch ist die Sache hieb- und stichfest.
Mit den anderen Antworten besteht wenig Übereinstimmung. Mit Zuschlag bist du Eigentümer. Räumen kann nur der Gerichtsvollzieher; alles andere ist verbotene Eigenmacht und macht dich schadensersatzpflichtig. Wenn der frühere Eigentümer freiwillig rausgeht ist das kein Problem.
Küstenflieger:
Pardon.
Deine Anwort ist ist allen Teilen unrichtig.
Es ist weder ein Notar erforderlich noch muß vor Eigentumsumschreibung und Inbesitzname der Steigpreis (= Kaufpreis) gezahlt sein.