Zwangsversteigerung: Wann einziehen bei geräumter Immobilie ?

8 Antworten

Mit dem Zuschlag seid ihr Eigentümer (§ 90 ZVG). Dann nach Möglichkeit mit dem Alteigentümer Übergabetermin vereinbaren, Zählerstände ablesen und protokollieren und Schlüssel übernehmen. Die Schlüssel sind Zubehör der Immobilie und werden als solche mit versteigert.

Mit dem Zuschlag seid ihr Eigentümer geworden und könnt mit der Immobilie verfahren, wie ihr wollt.

Mit dem Versteigerer reden.

Sobald ihr bezahlt habt

Mit den anderen Antworten besteht wenig Übereinstimmung. Mit Zuschlag bist du Eigentümer. Räumen kann nur der Gerichtsvollzieher; alles andere ist verbotene Eigenmacht und macht dich schadensersatzpflichtig. Wenn der frühere Eigentümer freiwillig rausgeht ist das kein Problem.