ab wann geht die Miete an den neuen Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung?
Meine Wohung wurde zwangsversteiger. Da ich einen Dauerauftrag für die Miete hatte, wurde die Miete weiterhin pünktlich gezahlt. Leider hat sich die Zahlung mit der Zwangsversteigerung überschnitten, so dass ich an den alten Vermieter gezahlt habe, obwohl es schon einen neuen Eigentümer gab. Beim alten Vermieter ist jedoch kein Geld zu holen. Muss ich nun trotzdem die Miete nochmals an den neuen Vermieter zahlen? (Hier ist die Ausnahme mit der Zwangsversteigerung zu beachten.)
3 Antworten

Für die Zahlung der Miete ist die Kenntnis der Mieter von dem neuen Eigentümer entscheidend: Lag diese Kenntnis vor dem 15. eines Monats, so haben sie ab dem nächsten Monat die Miete an den neuen Eigentümer zu zahlen; lag die Kenntnis danach, so besteht die neue Zahlpflicht ab dem übernächsten Monat.

Wenn nach der Versteigerung die Übertragung statt gefunden hat.

beim zuschlag hat er das objekt gekauft. eigentümer ist er erst dann, wenn die finanziellen transaktionen abgeschlossen sind und er im grundbuch eingetragen ist.

an den neuen eigentümer mußt du erst dann zahlen, wenn er dir schriftlich mitteilt das er der neue eigentümer ist und seine bankverbindung mitteilt. im normalfall teilt es auch der alte eigentümer mit das er ab xx.xx.xx nicht mehr eigentümer ist und der mietzins an yy zu zahlen ist.

Der alte Mieter hat nichts mitgeteilt. Es war nur bekannt, dass die Wohnung zwangsversteigert werden sollte. Der neue Eigentümer hat sich am 30.6. telefonisch gemeldet und möchte seine Miete ab 1.7. haben. Bei dem alten ist nichts mehr zu holen. Normalerweise ist der Mieter nach Zahlung Schuldfrei aber gilt dies auch bei Zwangsversteigerungen?

das hat alles nichts mit der versteigerung zu tun. das gilt auch bei normalem verkauf. in deinem fall aber etwas schwierig, denn die wohnung scheint bereits auf seinen namen im grundbuch eingetragen zu sein, wenn er ab 01-07 den mietzins einfordert. das der neue eigentümer sich telefonisch meldet finde ich persönlich unseriös. stell dir mal vor ich ruf in einem hochhaus mit 100 mietern an und sag denen hallo ich bin der neue eigentümer, überweisen sie nur noch an mich die miete.
aber zu deiner lage. der neue eigentümer hat dich am mo 30.06 angerufen, am monatsletzten. da du einen dauerauftrag hast ist es technisch schwierig diesen dauerauftrag zu stoppen, bzw abzuändern. insoweit hat der neue eigentümer es selbst verschuldet das der mietzins fuer den monat 07 an den altbesitzer gezahlt wurde. ich würd in einem persönlichem gespräch mit dem neuen eigentümer mal über diese situation sprechen, damit das mietverhältnis mit ihm nicht von anfang unruhig verläuft. eine sehr unglückliche situation für beide seiten
Wann ist denn die Übertragung? Hat die nicht mit Zuschlag stattgefunden?