Haus über Zwangsversteigerung kaufen oder freihändiger Verkauf?
Wir haben ein Haus gefunden, was zu uns passt. Es wird über eine Zwangsversteigerung verkauft u. ist bisher ein echtes Schnäppchen, da es in die 3. Runde geht. Wir sind uns aller Kosten u. dem Zustand des Hauses bewusst. Wie sich im Nachhinein herausstellte gehört das Haus Bekannten u. müssen wir da jetzt ein schlectes Gewissen haben, falls wir erfolgreich bieten? Die jetzigen Eigentümer können ruhig weiterhin im Haus wohnen bebleiben, wenn sie bereit sind Miete zu zahlen. Nun folgend Frage was ist denn besser Zwangsversteigerung o. aussergerichtliche Einigung?
14 Antworten
Ersteigern ist besser. Das mit den Bekannten und miete zahlen geht sicher nach hinten los! Bedenke bitte, das du im Streitfall deine Bekannten im Nachhinein nicht mehr so schnell los wirst. Und es hat ja sicher einen Grund warum das Haus versteigert wird und vor allem warum die ersten beiden Male keiner Interesse hatte. Vorher anschauen geht oft nicht und vllt. Kauft ihr dann bereits eine Schrottimmobilie mit Mietnomaden!
Bei einer Zwangsversteigerung erhält der "neue Eigentümer" auch ein neues Grundbuch. Heißt: es gibt ein neues und "schneeweißes" Grundbuch. Das allein wäre für mich ausschlaggebend!!! Egal was vorab eingetragen sein sollte, wird durch den Zuschlagsbeschluß "hinfällig". Es können demnach auchkeine weiteren Fußangeln wie Mietrechte, Altenteile etc. mehr geltend gemacht werden. So Sie die Bekannten genügend einschätzen können, wäre es doch auch für beide Seiten eine runde Sache. Der Alteigentümer bleibt wohnen, kümmert isch in allerter Manier um die Immobilie und Sie kassieren die Miete. Sie sollten allerdings vorab sauber klären, ob denn die Mietzahlungen gewährleistet sind bzw. werden können -Job, Einkommen-. Ein freihändiger Verkauf wird wohl nicht zu dem Preis stattfinden können. Das hat unter anderem auch mit Bankinternen Dingen wie Abschreibung zu tun. Auch eine Bank kann nur "ausgeklagte" und nicht einbringbare Forderungen abschreiben. Falls die Bank einem freihändigen Verkauf zustimmen sollte, fällt das auf jedenfall "nicht" unter ausgeklagt und nicht einbringbar. Demnach sehr sehr selten, dass das so von einer Bank Zustimmung finden wird. Viel Erfolg
Ganz normal ersteigern. Kein Mietvertrag mit den Alteigentümern!
Macht euch klar, dass es eher NICHT klappen wird mit dem Kauf - gerade bei Zwangsversteigerungen findet ein Verkauf oft gar nicht statt (auch nicht vorher) bzw. es kommt oft nicht zur Versteigerung. Da es in die dritte Runde geht, stehen die Chancen vielleicht etwas besser...
Am allerbesten und sichersten fände ich es, wenn es nur einen Gläubiger gäbe und man von dem zu einem bestimmten betrag die Grundschuld abkaufen könnte.
Dann hast du nicht den Ärger mit den Bekannten (du wirst überrascht sein, was denen bei Direktverhandlungen alles an Wünschen einfällt und zu guter letzt gehen sie vielleicht mit eurem Angebot hin und suchen jemanden, der sich dann noch rüber legt...). Ich habe solche Verhandlungen schon geführt, weil ich es irgendwie fairer und sicherer gefunden hätte, wenn es so funktionieren würde... aber jedes Mal gab es einen Bauchklatscher. Schließlich ist auf der anderen Seite jemand, bei dem es um die bloße Existenz geht, da gelten keine ethischen Grundsätze mehr.
Und das Risiko der Versteigerung hast du auch nicht - denn wie gesagt wird oft gar nicht versteigert bzw. es sind andere da, die auch mitbieten (manchmal helfen wohl Absprachen... du bietest nicht... und ich geb dir was auf die Hand...) bzw. die Gläubiger stimmen dem Verkauf nicht zu (wobei es beim dritten Termin ja vermutlich nicht mehr erforderlich ist?!).
Viel Erfolg!
HÄÄÄ ??? Diese Antwort ist wirr und wird auch noch mit "Daumen oben" bewertet ?!
wenn man durch " seinen " Erwerb eventuell ein Sozialfall mitmacht oder beschleunigt, braucht man da überhaupt keinerlei schlechtes Gewissen haben, ich selber habe einmal , bewust, bei einer Versteigerung ein tolles Schnäppchen sausen lassen, weil mir einfach die anwesende Familie zu leid tat, aber dass muß jeder selbst entscheiden, ein Vergehen ist es sicher zumindest rechtlich nicht.