Amtsgericht Ansprechpartner bei Zwangsversteigerungen

6 Antworten

Die Unterlagen müssen auch am Amtsgericht zur Einsicht ausliegen. Diese Agenturen machen nichts weiter, als die ohnehin vom Gericht kostenlos bereitgestellten Informationen zu veröffentlichen...

Was bei allen Amtsgerichten problemlos funktoniert, ist die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten. Dies liegt in der für Zwangsversteigerungen zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 42 ZVG. Dieser regelt darüber hinaus, dass auch die Mitteilungen des Grundbuchamtes und die Anmeldungen eingesehen werden können. Hiermit tuhen sich viele Amtsgerichte schwer. Interessant sind insbesondere die Mitteilungen des Grundbuchamtes d. h. ein vollständiger Grundbuchauszug. Dieser ist häufig erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger zugänglich.

Mmmh, ein vollständiger Grundbuchauszug? Das möchte ich nicht kommentarlos hinnehmen. Durch ein Zwangsversteigerungsverfahren wird das Grundbuch nicht automatisch öffentlich. §12 GBO gilt unverändert und wird keineswegs durch §42 ZVG ausgehebelt. Mit Urteil Az. I-3 Wx 21/12 vom Juni 2012 hat das OLG Düsseldorf letztinstanzlich einer Bietinteressentin die Grundbucheinsicht verweigert, weil sie kein ausreichendes berechtigtes Interesse darlegen konnte. Die bloße Absicht zu bieten genügt demzufolge nicht, jedenfalls nicht für eine Einsicht in die komplette Grundakte, sondern lediglich in die für die Zwangsversteigerung relevanten Teile. Letztendlich ist es Ermessenssache des Grundbuchamtes, bzw. des Rechtspflegers.

@Morelle

Wir sind hier aber nicht mehr beim Grundbuchamt, sondern beim Zwangsversteigerungsgericht. § 42 ZVG ist eine zwangsversteigerungsrechtliche Vorschrift, nach der JEDER das Recht hat das Grundbuch und die Urkunden, die zu den Eintragungen geführt haben einsehen kann (LG Leipzig vom 03.04.2013 03 T 190/13 unter bezugnahme auf das genannte Urteil des OLG Düsseldorf) - somit lex specialis.

Es kommt darauf an, um welche Art von Auskunft es sich handelt. Du kannst versuchen, den zuständigrn Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht zu erreichen. Das Gutachten kannst du auch vorort gegen Begleichung der Auslagen erhalten.

Bei uns kostet Gutachten ca, 30€ beim Amtsgericht....oder du schaust nur rein,und machst dir Bilder mit dem Handy, vom Gutachten.Wenn die es erlauben...dann kostet es dich nichts ...

Jedenfalls per Aushang