Wann muss man bei der Steuereklärung nachzahlen (Taxfix App)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Steuerklasse I kann es normalerweise nicht zu einer Nachzahlung kommen, wenn Du das gesamte Jahr über beim selben ArbG beschäftigt warst und keine Lohnersatzleistungen (ALG-I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld etc.) vorlagen und man auch keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Dann ist grundsätzlich mit dem Lohnsteuerabzug alles erledigt - es kann höchstens eine kleine Differenz im einstelligen Bereich vorliegen.

Sofern dann keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht, braucht auch keine Steuererklärung abgegeben werden (kann man aber machen, wenn man z. B. entsprechende Werbungskosten über 1.000 € hatte).

Wenn keine Abgabepflicht vorliegt und man hätte dennoch eine Nachzahlung, dann kann man die Steuererklärung über das Einspruchsverfahren wieder zurückziehen; man müsste das also nicht nachzahlen.

Honiigkuchenx3 
Fragesteller
 13.01.2022, 22:38

Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt und arbeite statt 30 Std nur noch 28,5 h, verdiene aber ca 100€ mehr, da ich in einer anderen Gehaltsrufe bin durch „Erfahrung“.

Honiigkuchenx3 
Fragesteller
 13.01.2022, 22:39

Ich dachte man muss jedes Jahr eine machen, wenn ich damit schon begonnen habe einmal?

Solange Du nur ein Einkommen hast, ist es höchst unwahrscheinlich nachzahlen zu müssen.

Warum muss man überhaupt nachzahlen?

Ich erkläre das deutsche Steuersystem mal kurz in Stichpunkten:

Der Arbeitgeber zahlt Dein Bruttogehalt, tarifiert es nach Deiner Steuerklasse (in deinem Fall die StKl I) rechnet Dein Einkommen mal 12, zieht 1.000 € Werbekostenpauschale ab und sieht nach, welcher Steuersatz für Dich anzuwenden ist und führt den 12. Teil davon ab. Das errechnet er natürlich nicht selbst, sondern ein Gehaltsprogramm. Der Steuersatz unterliegt Progression, wer wenig verdient zahlt einen geringen Steuersatz (ab 1% ) und wer mehr verdient zahlt einen höheren Steuersatz (bis max. knapp die Hälfte seines Bruttogehalt bei sehr hohen Einkommen). Soweit ist das noch recht einfach und es kommt in der Regel nur zu Erstattungen statt zu Nachzahlungen.

Kommt nun zu deinem HAupteinkommen ein weiteres dazu, das nicht aus "nichtselbstständiger Arbeit" stammt und auch nicht aus Kapitalerträgen stammt, dann stimmt die Rechnung nicht mehr. Bekommt jemand zb. Hinterbliebenenrente in einer Höhe die für sich gesehen keiner Einkommensteuer unterliegen würde, dann wird der Betrag komplett überwiesen. Am Jahresende ist dieser Betrag aber dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen und daraus ergibt sich dann eine höhere Progression und Nachzahlung.

Andere Möglichkeit, Jemand hat ein halbes Jahr gearbeitet, jeden Monat gleiches Einkommen, 6 Monate den 12 Teil seiner Steuerlast entrichtet und ab dem 7. Monat Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder Krankengeld) erhalten, dann sind diese Leistungen zwar Steuerfrei, wirken sich aber auf die Steuerprogression aus. Dadurch fehlt dann natürlich was im Steuersäckel. Dadurch kommt es dann ebenfalls zur Nachforderung.