Wie ist die Eingruppierung beim TVöD?

5 Antworten

Hallo.

Damals bei mir war das noch BAT. M.D. sofort angefangen bei 33 Jahren (war 33 Jahre.) und dann alle 2 Jahre und jeweils Eine Stufe Höher.
(Nannte man Opa zuschlag.) Dann bei Tarifänderungen wurde die Gruppe auch angehoben, das lag aber am Arbeitseinsatz und Weiterbildung.
Pauschal kann man das nicht sagen. Kommen immer Faktoren hinzu, 
Dann gab es den Kindergeldzuschlag, Stellenzuschlage, Vh. Zuschlag und Ortzuschlag. Kindergeld war 1993 eingefroren , da ich aber für 4 Kinder 1993 bekam hatte ich Weihnachten sehr gutes Gehalt.
Dann bin ich Krank geworden und EU-Rente bekommen.
Du wirst mD 1 Stufe. Das alte kannst du vergessen. Die Altersversorgung VBL nicht vergessen. Zum Teil auch Beihilfe.

Mit Gruß

Ganz kurz: Es liegt im Ermessen des Dienstherrn.

Im TVöD steht nämlich folgendes:

Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.


Was "einschlägig" ist, entscheidet der Dienstherr. Manchmal nimmt man auch eine Stufenanpassung aufgrund der Gehaltsvorstellungen des Bewerbers vor.


PS: jetzt bin ich irgendwie auf den Button "Frage erneut stellen" gekommen :-/

Sofern keine Berufserfahrung bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegt, wird der Beschäftigte in die Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe eingestuft. Sollte eine einjährige Berufserfahrung vorliegen, so wird eine Eingruppierung in Stufe 2 vorgenommen. Sollten mindestens drei Berufserfahrungsjahre vorgewiesen werden können, so erfolgt die Eingruppierung in Stufe 3. Ab der Stufe 3 erfolgt die Höhergruppierung in die nächsthöhere Stufe in Abhängigkeit der Leistung nach § 17 Abs. 2. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass das alles Verhandlungssache ist. LG

Falls du zufällig mit dem TVV in Berührung kommst (gehört irgendwie zum TVöD dazu) - dort ist es ähnlich wie moreblack es beschrieben hat: Im wesentlichen Verhandlungssache und Entscheidung des Dienstherren
Gruß, Ronny

Es kann gut sein, dass dir da etwas angerechnet wird