Wann muss ich mit Post rechnen wegen einer Anzeige aufgrund von Diebstahl?

1 Antwort

Ich habe zwei keine praktische Erfahrung im klauen kann dir aber folgendes zum Ablauf sagen:

Die Strafanzeige wird von Saturn geschrieben und zur Staatsanwaltschaft geschickt. Saturn will ausserdem Geld von dir als "Bearbeitungsgebühr". Nach meinem Wissen hat der BGH 50€ als angemessen betrachtet.

Du solltest zu allererst mit deinen Eltern reden damit sie von der Angelegenheit nicht überrascht werden!  Es ist nämlich möglich, dass sie zu der Tat gehört werden oder eine andere Behörde eingeschaltet wird.

Du bekommst ein Schreiben von der Polizei, in dem du zu dem Tatvorwurf (so nennt man das eben) Stellung nehmen kannst. Wenn das deine erste Tat ist, dann wird das Strafverfahren i. d. R. eingestellt. Du wirst u. U. mindestens verwarnt, die Verwarnung wird in der Strafkartei eingetragen. Bei weiteren Straftaten sieht dann der Richter / Staatsanwalt was du schon ausgefressen hast.

Es ist möglich, dass dir als "Warnschuss" Sozialarbeit aufgebrummt wird. Das ist aber von Land zu Land / von Gericht zu Gericht / von Richter zu Richter unterschiedlich.

Bei der Polizei wirst du in jedem Fall als Ladendiebin registriert.

Wenn nichts mehr vorfällt, dann werden die Eintragungen nach einigen Jahren gelöscht, kommen aber nicht in das Führungszeugnis.

Also, mach mal klar Schiff bei deinen Eltern und lass in Zukunft den Unfug! MfG