Wann muss der Vermieter dem Mieter Bescheid sagen das das Haus verkauft wird / wurde?

6 Antworten

Nein.

Lediglich eine Information wer ab wann neuer Eigentümer und somit Vermieter ist, ist nötig.

Das ist ja erfolgt.

Nein, hätte er nicht. Eine solche Verpflichtung gibt es überhaupt nicht. So könnte es im Extremfalls sogar sein, dass bei gemieteter Immobilie der Eigentümer x-mal wechselt, ohne dass man das als Mieter mitbekommt.

Beispielsweise dann, wenn das Eigentum durch eine Hausverwaltung vollständig verwaltet wird, die auch die Miete einkassiert und die Abrechnungen erstellt und auch sonst alle Funktionen des Vermieters übernimmt.

Da ihr es erst heute mitbekommen habt, gab es wohl bisher auch keinen Anlass, irgendetwas mit dem Vermieter zu besprechen oder zu klären. Allenfalls Euer Weihnachtsgeschenk an den Vermieter kam an die falsche Adresse.

Die Mieter müssen erst nach Abschluß eines Vertrages informiert werden, soweit dann die Mietzahlung an den neuen Eigentümer zu leisten ist.

also nach langen hick hack Nein der Vermieter hätte nicht bescheid geben müssen , der Mietvertrag bleibt bestehen der Verkauf wird nicht vom Vertrag beeinflusst. Kündigungen die evtl. folgen müssen genau geprüft werden und dürfen nur nach Grundbucheintrag ausgesprochen werden mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und natürlich auch mit dem gesetztl. zugelassenen Kündigungsgrund. 

Doch das hätte er machen müssen, da Dein Vater bzw. die anderen Mieter Vorkaufsrecht hat (haben), allerdings hängt das auch davon ab wie lange er schon dort wohnt. Es kann aber auch im nachhinein eingeklagt werden sofern Dein Vater es kaufen will. Wenn er nun gekündigt wird wegen Eigenbedarf geht das auch erst ab Grundbucheintrag mit der entsprechenden Kündigungsfrist.

ChristianLE  03.01.2017, 17:23

 

Doch das hätte er machen müssen, da Dein Vater bzw. die anderen Mieter Vorkaufsrecht hat (haben)

 

Warum sollte der Vater hier ein Vorkaufsrecht haben? Das besteht nur bei der erstmaligen Umwandlung in Wohnungseigentum nach dem WEG.

oma57  03.01.2017, 17:25
@ChristianLE

weil jeder Mieter das Vorkaufsrecht hat, wenn eine Wohnung bzw. ein Haus veräussert wird. Da ich grade in so einer Situation bin weiß ich es noch ,da bei mir alles über Anwalt laufen muß .

oma57  03.01.2017, 18:29
@ChristianLE

wenn Du meinst ... dann wird es wohl so sein, allein damit es Dir besser geht , ich habe es erst durchgemacht und mir wurde die Wohnung, die nicht zum erstenmal den Besitzer wechselte zuerst angeboten. Aber lassen wir das wenn es Dir damit besser geht mich langweiligt das hick hack es nützt den Fragesteller nicht viel.

oma57  03.01.2017, 18:33
@oma57

ausser das Du meinen Beitrag kommentiert hast bist Du nicht wirklich auf die Frage eingegangen.

ChristianLE  04.01.2017, 10:01
@oma57

ausser das Du meinen Beitrag kommentiert hast bist Du nicht wirklich auf die Frage eingegangen.

 

Hier gibt es schon etliche korrekte Antworten. Da erspare ich mir eine weitere.

Schlimm ist nur, dass Du deine Meinung trotz etlicher Links im Internet nicht änderst und auch keine Rechtsgrundlage nennst.

Gehen wir nochmal logisch ran:

In dem Fall wurde das gesamte Mehrfamilienhaus verkauft und nicht eine einzelne Wohnung.

Wenn das Haus als ganzes verkauft wird und es leben beispielsweise 5 Mietparteien in dem Haus, wie sollen dann 5 Mieter ein Vorkaufsrecht für eine Sache/ein Haus ausüben können?

 

oma57  04.01.2017, 11:35
@ChristianLE

Hallo ich kann auf Deine rechthaberische Klugscheisserei verzichten gut jetzt irgendwann kannst auch Du aufhören