Mieter oder Vermieter verantwortlich für Feuerlöscher?

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Sorry aber leider kenne ich nicht die Vorschriften in Österreich.

In Deutschland gibt es keine Vorschriften das in Wohngebäuden Feuerlöscher vorhanden sein müssen. Außnahme sind Heizräume bzw. Lagerräume für Heizstoffe. Dort ist der Eigentümer bzw. Verwalter zuständig. Wer die Löscher installiert hat ist auch für die Wartung, also das sie auch funktionieren, zuständig.

Das ist ein komplexes Thema, wirkliche Antworten wirst du vermutlich nur bei deine zuständigen Brandschutzbehörde bekommen. Leider kann ich dir nicht sagen welche das in Österreich ist. Die Feuerwehr kann dir da vielleicht weiter helfen. Also wer, welche Behörde, das kann, weil die Feuerwehr in aller Regel vom vorbeugenden Brandschutz keine Ahnung hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

der Vermieter schafft die Feuerlöscher an - auch die Montage / nicht umlagefähig

Umlagefähig sind die regelmäßigen Wartungskosten

upps - Österreich - frag mal bei der FFW nach; evtl. Bauamt

Muss ich den Vermieter als Mieter darauf aufmerksam machen, dass zBsp im oberen Stock kein Feuerlöscher vorhanden ist? (es befinden sich zwei Wohnungen im obersten Stock, die im mittleren sind sepparat zugänglich und im EG habe ich auch noch keinen Feuerlöscher zu Gesicht bekommen)

@Daniel079

Ob überhaupt Feuerlöscher vorgeschrieben sind, ist durch die reine Präsenz derselben nicht zwingend zu beantworten; hier wäre die zuständige Brandschutzdirektion bzw. die Genehmigungsbehörde zu befragen. Es gibt keine generelle Pflicht für Feuerlöscher; die brandschutztechnischen Auflagen ergehen je Gebäude individuell. Allerdings - sind Feuerlöscher vorhanden, muss sie der Vermieter auch warten lassen, egal, ob vorgeschrieben oder nicht.

In Deutschland ist der Vermieter dafür zuständig. In Österreich wahrscheinlich auch, wenn er sich im Treppenhaus oder Kellergang befindet.

Der Vermieter ist für die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen - und dazu gehören auch Feuerlöscher, so vorhanden respektive vorgeschrieben - verantwortlich. Diese Pflichten können auch nicht mietvertraglich auf die Mieter umgelegt werden, denn sie betreffen genuin den Eigentümer. Genau deswegen hat der Vermieter u.a. auch das Recht (und die Pflicht), die Mieter bei Verstößen abzumahnen und die Mängel zu beseitigen, denn evtl. Strafen (Bußgelder) treffen ihn als Eigentümer, sollten bei Begehungen Verstöße festgestellt werden, und nicht die Mieter.

Wartungskosten für entsprechende Einrichtungen sind jedoch umlagefähig.