Ist Mieter oder Vermieter für Baumfällung zuständig?
Wenn ein Mieter eine Wohnung mit Garten gemietet hat und im Vertrag steht, dass der Mieter für die Gartenpflege zuständig ist, muss er dann auch größere Dinge erledigen? Wenn beispielweise ein großer alter Baum auf dem Grundstück aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss, muss dass dann auch der Mieter machen, oder ist das Sache des Vermieters?
1 Antwort
Hat der Mieter die Gartenpflege unter Bezugnahme auf § 2 Nr. 10 BetrKV übernommen, so hat er im Rahmen der Pflege der gärtnerisch angelegten Flächen erforderlichenfalls auch Bäume und Sträucher zu beschneiden, Rasenflächen neu anzulegen und kranke oder morsche Bäume und Sträucher zu fällen (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. 11. 2004 - 2/11 S 64/04).