Wer ist für die Anbringung von Rauchmeldern in Gaststätten zuständig?

3 Antworten

In Gaststätten sind Rauchmelder nach der Landesbauordnung nicht vorgeschrieben. Die Bauaufsicht kann aber derartige Rauchmelder im Bauschein als Auflage vorschreiben; das sind dann aber nicht die Rauchwarnmelder für Schlafräume, sondern Rauchmeldeanlagen. Dafür ist der Bauherr zuständig, der die Wartung jedoch auf den Pächter (Konzessionsträger) per Vertrag überschreiben kann.

Verantwortlich ist der Eigentümer der Räumlichkeiten, es sei denn, er hat es vertraglich an den jeweiligen Nutzer weitergereicht.

Da ich beim Eingang in einem Mietshaus (großer Bauträger) gelesen habe, dass die Mietwohnungen, außer die gewerblich genutzten, mit einem Rauchmelder ausgestattet werden, war ich im Zweifel wie dies in einer Gaststätte gehandhabt ist, da gewerblich genutzt.