Wann muss bei einem Beamten die Probezeit festgesetzt werden per Bescheid?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ein Beamtenstatus einer festen gesetzlichen Regelung unterliegt ist ein individueller Bescheid nicht notwendig.

http://www.juraforum.de/lexikon/probebeamter

... vor Aufnahme des Dienstes, wann denn auch sonst? Zudem verlangt ja auch die Krankenkasse so einen Beleg/die Urkunde, oder übersehe ich etwas?

Apolon  24.02.2017, 11:12

Was für ein blödsinniger Kommentar!

Was hat denn die Krankenkasse, mit der Probezeit eines Beamten zu tun.

schleudermaxe  24.02.2017, 13:12
@Apolon

... wie konnte Dir das passieren, es ist Deiner!

Meine hat jedenfalls unterschiedliche Tarife/Beiträge für Beamte oder die auf zA/Probe.

Spricht also für die HUK, Dein Kommentar. Danke.

Apolon  24.02.2017, 14:20
@schleudermaxe

Mein lieber Schleudermaxe,

dass du keine Ahnung von Versicherungen hast, das kann man aus deinem geschriebenen Blödsinn ständig erkennen.

Nein die HUK wie auch die DBV und auch alle anderen Beamtenversicherungen, haben für Beamte auf Widerruf Sondertarife, da sich die Beamten in der Ausbildung befinden.

Bei Statuswechsel zum Beamten auf Probe fällt dieser Sondertarif weg.

Und bitte in Zukunft erst mal lesen, dann nachdenken und dann erst antworten.

Hier geht es um einen Beamten auf Probe!

Bley1914  01.03.2017, 18:42
@schleudermaxe

Dafür bekommt ein Beamter auf Lebenszeit in Niedersachsen auch 70% aus der Beihilfekasse. Nur 30% für 1Pers. Krankenkasse,
Verheirate  Beide arbeiten Der Beamte 2 Kinder 50/50 KK. Und Beihilfek.

schleudermaxe  02.03.2017, 06:16
@Apolon

... bei Statuswechsel also? Und was schreibe ich?

Und wenn es keine Urkunde darüber vom Dienstherrn gibt, kann jeder einfach so zu seine KV gehen und verlangen/behaupten ich möchte einfach nur so jetzt einfach das "Sonderangebot"? Toller Tipp!

Es gibt ein Bundesbeamtengesetz:

http://www.beamtengesetz.de/

Du bekommst meines Wissens nur eine Nachricht, wenn sich dein Beamtenstatus verändert, sonst nicht. Bei dir scheint das der 01. September 2017 zu sein.

Frage in der Personalabteilung nach. Dort wird man dir alles erklären.

Beginn bei der Einstellung Mindestprobezeit 3 Jahre  max .nach   5 Jahre Beamter auf Lebenszeit . Bei der Probezeit kann vorherige Tätigkeit (BW) bis auf 1 Jahr verkürzt werden.

Bei der Verbeamtung  § 11 Beamtenrecht nicht einfach. siehe Gesetz.

Bei Strafen über 1 Jahr  Entlassung aus dem Dienst.

Bley 1914

Auszug aus dem Bundesbeamtengesetz:

 

§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

(1) Zur Beamtin auf Lebenszeit oder zum Beamten auf Lebenszeit darf nur ernannt werden, wer

1.

die in §

7

bezeichneten Voraussetzungen erfüllt und

2.

sich in einer Probezeit in vollem Umfang bewährt hat.

Für die Feststellung der Bewährung gilt ein strenger Maßstab. Die Probezeit dauert mindestens drei Jahre. Die Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit kann bis zu einer Mindestprobezeit von einem Jahr vorgesehen werden. Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die Einzelheiten, insbesondere die Kriterien und das Verfahren der Bewährungsfeststellung, die Anrechnung von Zeiten sowie Ausnahmen von der Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit.

(2) Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Frist verlängert sich um die Zeit, um die sich die Probezeit wegen Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung verlängert.

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Wenn Du Landesbeamter bist, schau einfach in dem entsprechenden Landesbeamtengesetz nach.