TVöD: wieder Probezeit bei "altem" Arbeitgeber?

5 Antworten

Hallo juuujaaa,
meiner Meinung nach ist die Stadt XYZ damals wie heute derselbe Arbeitgeber - demnach dürfte eine 2. Probezeit zu Konflikten führen, sofern keine Gründe für die erneute Probezeit bestehen. Ehe ich jedoch weiter mit vagen Aussagen um mich werfe, vielleicht hilft dir dieser Link weiter (auch Paragraphen werden berücksichtigt):
http://www.frag-einen-anwalt.de/TVOeD-Probezeit-bei-Wiederantritt-gleicher-Stelle-zulaessig---f262885.html
"Zusammenfassung: Eine zweite Befristung zur Probezeit kann beim gleichen Arbeitgeber dazu führen, dass eine unzulässige Befristung ohne Sachgrund vorliegt und der zweite Arbeitsvertrag als unbefristet und ohne Probezeit vereinbart anzusehen ist."
LG Jessi

frodobeutlin100  19.08.2015, 09:14

es geht aber wohl nicht um befristete Arbeitsverträge ....

Die Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur "zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses" vereinbar sein. Nach Ansicht des LG Baden-Württemberg kommt es dabei nicht auf den Umstand des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages, sondern auf die Dauer etwaiger vorangegangener Arbeitsverhältnisse an. War der Arbeitnehmer bereits lange Zeit im Unternehmen tätig, so ist eine neue Probezeit bei ähnlichem Aufgabengebiet nicht wirksam vereinbar.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002, AZ: 4 Sa 68/01 - Probezeitvereinbarung
und
Eine neue Probezeit ist bei einem wie auch immer gearteten Anschlussvertrag beim gleichen Arbeitgeber unwirksam. Hier wäre ein Urteil dazu.
BAG - Urteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 270/01 - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-urteil-vom-27-06-2002-az-2-azr-27001

Die Probezeit ist im §2 TVöD geregelt. Und ich kann aus eigener praktischer Erfahrung berichten, dass es durchaus normal ist, beim gleichen Arbeitgeber mehrmals eine Probezeit zu haben. Ich habe mich innerhalb der gleichen Behörde auch mehrmals auf andere Stellen beworben und hatte dann auch immer ganz normal wieder meine Probezeit. Also das ist ganz normal. Ob es dazu eine explizite rechtliche Regelung gibt, weiß ich nicht und bezweifel ich auch irgendwie.

juuujaaa 
Fragesteller
 19.08.2015, 07:58

Danke für die Antwort. Ja, ich kenne das eigentlich auch so, dass man sogar innerhalb des selben Arbeitgebers wiederholt eine Probezeit aufgedrückt bekommt, sobald man die Position wechselt... ne Bekannte von mir meinte nur neulich, dass das rechtliche eigentlich nicht so ganz richtig wäre... daher meine Anfrage hier ;)

frodobeutlin100  19.08.2015, 09:19
@juuujaaa

bei arbeitgeberinternen Stellenwechseln handelt es sich nicht um ene Probzeit nach § 2 TVÖD, sondt würde nicht bestehen zur Beendigung des Arbeitsverhältnises führen ... diese Probezeit diesnt dazu dass sich der Arbeitnehmer die neue Stelle ansehen kann und der Arbeitgeber prüfen kann, ob dieser für die Tätigkeit tatsächlich geeignet ist, wenn die eine ode andere Seite odr beide zu einem "nein" kommen, kann der Arbeitnehmer in derselben Verwaltung auf seinen alten Platz zurückkehren ...

Probezeit ist üblich - § 2 Absatz 4 TVÖD - (1Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.) sie entfällt nur bei der Übernahme eigener Azubis. Sie kann aber beliebig verkürzt werden ... kommt auf die getroffenen Vereinbarungen an ...

Da hat man in den neun Jahren nicht viel gelernt , wenn man so fragt . Daher ist bei ihnen eine Testzeit angesagt .

Grundsätzlich sind die ersten 3 Mon eine Probezeit für beide Seiten .

Severina59  19.08.2015, 07:53

Nur blöd, dass es in der öffentlichen Verwaltung 6 Monate Probezeit sind und keine 3. Also bitte niemandem unterstellen, er hätte nichts gelernt, wenn man es selber auch nicht weiß ;)

juuujaaa 
Fragesteller
 19.08.2015, 08:01
@Severina59

es gehen BIS zu 6 Monaten soweit ich weiß..aber danke, ich gebe dir Recht. Wenn man nur blöde Kommentare von sich geben möchte, dann kann mans auch ganz sein lassen ;)... Zumal ich nichts mit der Personalabteilung zu tun habe und somit auch nicht TVöD-Experte bin.... das hat nicht mit der Anzahl der Jahre zu tun...manmanman ...;))

juuujaaa 
Fragesteller
 19.08.2015, 08:02

und sonst so? Gute Laune heut morgen oder was? Unnötig dummer Kommentar... wer mit Sozialgesetzbücher, Melderecht und Asylrecht beschäftigt war, kann natürlich automatisch TvöD-Experte sein ....stimmt, meine Schuld - hatte ich vergessen......