TVöD: wieder Probezeit bei "altem" Arbeitgeber?

5 Antworten

Hallo juuujaaa,
meiner Meinung nach ist die Stadt XYZ damals wie heute derselbe Arbeitgeber - demnach dürfte eine 2. Probezeit zu Konflikten führen, sofern keine Gründe für die erneute Probezeit bestehen. Ehe ich jedoch weiter mit vagen Aussagen um mich werfe, vielleicht hilft dir dieser Link weiter (auch Paragraphen werden berücksichtigt):
http://www.frag-einen-anwalt.de/TVOeD-Probezeit-bei-Wiederantritt-gleicher-Stelle-zulaessig---f262885.html
"Zusammenfassung: Eine zweite Befristung zur Probezeit kann beim gleichen Arbeitgeber dazu führen, dass eine unzulässige Befristung ohne Sachgrund vorliegt und der zweite Arbeitsvertrag als unbefristet und ohne Probezeit vereinbart anzusehen ist."
LG Jessi

Die Probezeit mit verkürzten Kündigungsfristen soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur "zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses" vereinbar sein. Nach Ansicht des LG Baden-Württemberg kommt es dabei nicht auf den Umstand des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrages, sondern auf die Dauer etwaiger vorangegangener Arbeitsverhältnisse an. War der Arbeitnehmer bereits lange Zeit im Unternehmen tätig, so ist eine neue Probezeit bei ähnlichem Aufgabengebiet nicht wirksam vereinbar.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2002, AZ: 4 Sa 68/01 - Probezeitvereinbarung
und
Eine neue Probezeit ist bei einem wie auch immer gearteten Anschlussvertrag beim gleichen Arbeitgeber unwirksam. Hier wäre ein Urteil dazu.
BAG - Urteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 270/01 - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/bag/bag-urteil-vom-27-06-2002-az-2-azr-27001

Die Probezeit ist im §2 TVöD geregelt. Und ich kann aus eigener praktischer Erfahrung berichten, dass es durchaus normal ist, beim gleichen Arbeitgeber mehrmals eine Probezeit zu haben. Ich habe mich innerhalb der gleichen Behörde auch mehrmals auf andere Stellen beworben und hatte dann auch immer ganz normal wieder meine Probezeit. Also das ist ganz normal. Ob es dazu eine explizite rechtliche Regelung gibt, weiß ich nicht und bezweifel ich auch irgendwie.

Probezeit ist üblich - § 2 Absatz 4 TVÖD - (1Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.) sie entfällt nur bei der Übernahme eigener Azubis. Sie kann aber beliebig verkürzt werden ... kommt auf die getroffenen Vereinbarungen an ...

Da hat man in den neun Jahren nicht viel gelernt , wenn man so fragt . Daher ist bei ihnen eine Testzeit angesagt .

Grundsätzlich sind die ersten 3 Mon eine Probezeit für beide Seiten .