Welche Erfahrungen habt ihr mit dem dualen Studium an der FH zum Diplom Verwaltungswirt/ Rechtspfleger gemacht, auch Übernahme danach und die Tätigkeiten dann?

2 Antworten

Nach dem Studium und dem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (heute eher Bachelor of Laws) wird man meist, aber nicht immer, ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und arbeitet dann als Sachbearbeiter z. B. in der Kommunal- oder Kreisverwaltung, was in sehr vielen Fällen bedeutet, dass man im Sozialamt arbeitet.

Der Vorteil ist einerseits, dass man schon während des Studiums schon Gehalt bekommt und andererseits die gute Aussicht auf eine Stelle.

Danke. Nach welchen Kriterien geht das dann, ob man übernommen wird weil du geschrieben hast meist? ^^ Hast du das Studium gemacht oder die Infos von woanders? Wenn dus schon gemacht hast, kannst du noch ein bisschen zum Studiumsablauf erzählen und ob du zufrieden warst?

@YoLoxDDD

Viele Kommunen bilden genau nach Bedarf aus und übernehmen jeden Absolventen. So auch dort, wo ich arbeite.

Manche (eher die Minderheit nach meiner Erfahrung) machen das aber von einer bestimmten Abschlussnote abhängig.

Es kann auch sein, dass schlechtere Absolventen (erst mal) nur ins Angestelltenverhältnis übernommen werden.

Ich habe das Studium absolviert. Allerdings habe ich den Abschluss schon vor 20 Jahren gemacht.

Studieninhalt sind hauptsächlich rechtliche Fächer mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Daneben spielt BWL eine zunehmend größere Rolle.

Bei uns (NRW) gab es nach zwei Studien-Blocks eine Zwischenprüfung durch die FH und am Ende eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung durch das Landesprüfungsamt.

Zwischen den Studienabschnitten erfolgt jeweils ein Praxisblock in der Verwaltung.

@vitus64

Okay vielen Dank.

Diplom-Verwaltungsfachwirt (gehobener Verwaltungsdienst) und Rechtspfleger (gehobene Justizdienst), schon unterschiedliche Bereiche. Also Rechtspfleger treffen Entscheidungen in Strafvollstreckungsverfahren, Kostenfestsetzungs-, Nachlass-, Betreuungs,- Grundbuch und anderen gerichtlichen Verfahren. (Maßgebend dafür ist das Rechtspflegergesetz)

Ja das ist mir klar. Finde beide ziemlich interessant. :)