Wielange kann man ein Protokoll bei der Polizei anfordern?

3 Antworten

Zunächst kommt es mal darauf an, ob das Ding überhaupt ein Aktenzeichen bekommen hat.

Vielerorts wird sowas durch den Streifendienst als Streitigkeit abgelegt, ohne großes Tamtam und das bekommt dann auch nicht unbedingt ein Aktenzeichen.

Im Falle weitergehender Tätigkeiten, z.B. durch Beleidigungen, werden oft die Streithähne informiert, wenn man Anzeige erstatten möchte, dann sollte man bei Gelegenheit zur Polizeidienststelle kommen.

Wenn das Ding ein Aktenzeichen erhalten hat, dann sollte das auch ganz einfach raus zu bekommen sein. Geh einfach zur zuständigen Polizeidienststelle und frag nach.

Da Du 2 in der Nähe hast, gehe zu dem, welche für Dich zuständig ist.

Sind das alle beiden, ist eine davon zumeist nur tagsüber offen, das andere 24h. Dann geh dort hin, denn dort ist zumeist der Vorgang zu finden.

Telefonisch gibt man vielerorts über so etwas keine Auskunft, man will wissen, wem man Informationen über was gibt und ausweisen kannst Du Dich nur, wenn Du direkt dort bist.

Hallo,

notiere Dir das Datum, wann der Vorfall war und auch die Uhrzeit, ebenso den Namen der störenden Partei.

Rufe die Polizei an und frage danach.

Die finden es sicher in ihrem EDV-System.

Sollte also kein Problem sein.

das Problem ist, ich weiß nicht, wie dieser fremde Besuch heißt, ich weß aber den Namen von dem Mieteigentümer. Weil mein Vermieter hätte schon was gerne in der Hand, anscheinend will er beide raushaben. Anzeige hab ich nicht gemacht wegen Beleidigung, da hatte mir der Mieteigentümer noch gesagt, das ich das nicht machen soll. Der Fuzzi hatte sich dann hinterher wieder auch beruhigt, es sind allerdings Worte gefallen wie Du "bl....Z...." oder ich sollte mich mal im Spiegel anschauen und noch einiges anderes und das hatte ich den Polizisten eben auch gesagt. Gut, dann muss ich sehen, das eine Ding ist ne Straße weiter, aber ich weiß, das ich einmal wegen Diebstahl die Polizei gerufen hatte und das lag dann bei der anderen Dienststelle. Ich denke, da ist das auch hingekommen. Muss ich mein Glück mal versuchen.

Wenn dein Vermieter ihn raus hane will,dann kann er ihm doch eine Abmahnung schicken,wo er drin schreibt,das er seinen Kumpanen rausschmeissen soll,da der nicht in der Wohnung gemeldet ist.Ich würde das an aller erster Stelle machen und dann würde ich zu deiner Polizeihaupstelle(die für dich zuständig ist)gehen und dort dann mit den Beamten sprechen.Die müssten dir eigentlich weiter helfen können.